Agentur für Arbeit betont: Die reine Anzeige von Kurzarbeit reicht nicht aus. Eine neue App soll das Antrags-Verfahren beschleunigen.
(ty) Ausgelöst durch die Corona-Pandemie ist laut Mitteilung auch im hiesigen Bezirk der Agentur für Arbeit in Ingolstadt – der neben Ingolstadt auch die Landkreise Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt umfasst – ein extremer Anstieg der Anzeigen für Kurzarbeit zu verzeichnen. Diese Anzeigen seien "dank des enormen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, teilweise auch an Wochenenden, inzwischen alle bearbeitet", wurde heute aus der Behörde erklärt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass nur die reine Anzeige nicht ausreicht. Außerdem beschleunige eine App das Antrags-Verfahren. Wir fassen zusammen.
"Anzeige ist aber nicht gleich Antrag", erklärt Johannes Kolb, der Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Ingolstadt, zum Kurzarbeiter-Geld. "Für die Auszahlung des Kurzarbeiter-Geldes benötigen wir einen Antrag mit Angaben beispielsweise zur Zahl der betroffenen Mitarbeiter und zur Höhe des gezahlten Entgeltes." Ziel der Behörde sei es, den Arbeitgebern möglichst schnell das Kurzarbeiter-Geld zu erstatten. "Dies wird uns gelingen, wenn die Anträge auf Kurzarbeiter-Geld möglichst frühzeitig und vollständig eingereicht werden." Bisher, so ließ Kolb heute wissen, "verzeichnen wir einen eher zögerlichen Eingang von Anträgen". Viele Betriebe haben laut Kolb zum ersten Mal mit Kurzarbeit zu tun und benötigen zügig vollständige Informationen zum Antrags-Verfahren.
"Die wichtigsten Punkte haben wir übersichtlich auf unserer Homepage zusammengestellt", betont der Agentur-Chef. Außerdem habe die Bundesagentur für Arbeit eine "Kurzarbeit"-App entwickelt, die Arbeitgebern das Versenden von Anzeigen und Anträgen für das Kurzarbeiter-Geld erleichtere. "Dabei werden die Unterlagen direkt per Smartphone-Kamera eingescannt und über die App an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt." Die App sei kostenlos auf allen Android- und Apple-Geräten erhältlich. "Das ist eine weitere gute Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen, und das Geld, das die Unternehmen dringend benötigen, kann schnell fließen", erläutert Kolb.
Die Personal-Kapazitäten für die Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeit seien "binnen kürzester Zeit massiv aufgestockt" worden, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Mitarbeiter aus dem Vermittlungs-Geschäft und der Berufs-Beratung unterstützen den Angaben zufolge bei der Telefonie, bei der Beratung von Unternehmen und Beschäftigten zu Kurzarbeit oder bei der Abarbeitung der eingegangenen Anzeigen, Anträge und E-Mails. Für weitere Aufstockungen liefen derzeit Qualifizierungs-Maßnahmen. Zu den Entwicklungen auf dem regionalen Arbeitsmarkt werden am morgigen Donnerstag, wie gewohnt zum Monatsende, die Arbeitsmarkt-Daten für die Region 10 bekanntgegeben.
Drei Schritte zum Kurzarbeiter-Geld:
- Zunächst sei die Kurzarbeit bei der zuständigen Arbeitsagentur anzuzeigen.
- Das Kurzarbeiter-Geld werde durch den Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgezahlt. Der Arbeitgeber gehe somit in Vorleistung. Die meisten Lohn-Abrechnungs-Programme seien dazu geeignet, den so genannten Kurzlohn (das zeitanteilige Arbeits-Entgelt soweit noch gearbeitet wird) sowie das Kurzarbeiter-Geld zu berechnen.
- Zur Erstattung des Kurzarbeiter-Geldes durch die Agentur für Arbeit sei ein Antrag auf Kurzarbeiter-Geld zu stellen. Dieser Antrag sei zusammen mit der monatlichen Abrechnungsliste bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Die Agentur für Arbeit werde sodann den Antrag und die Abrechnung prüfen und das Kurzarbeiter-Geld ausbezahlen.