23-Jähriger stürzte bei Vollbremsung mit seinem Motorrad. Er musste in die Klinik, außerdem droht ihm ein Bußgeld.
(ty) Für einen 23 Jahre alten Motorrad-Lenker ist es am frühen gestrigen Nachmittag in Pfaffenhofen gleich doppelt unglücklich gelaufen. Zum einen hat der junge Biker mit seiner 125er einen Unfall gehabt, woraufhin er wegen seiner Verletzungen ins hiesige Krankenhaus gebracht werden musste. Zum anderen verstieß er mit seiner Spazierfahrt gegen die wegen der Corona-Krise geltenden Beschränkungen, weshalb ihm ein Bußgeld droht. Bezüglich des Sturzes bittet die örtliche Polizeiinspektion um Hinweise etwaiger Zeugen.
Wie es heißt, war der 23-jährige Pfaffenhofener mit seinem Zweirad auf der Weiherer Straße stadtauswärts unterwegs und wollte gegen 13 Uhr geradeaus über die Kreuzung mit der Joseph-Fraunhofer-Straße fahren. Er habe später bei der polizeilichen Unfall-Aufnahme angegeben, dass die Ampel zu diesem Zeitpunkt für ihn grünes Licht gezeigt habe. Als er jedoch einen Pkw gesehen habe, der sich von links zügig genähert habe, habe er eine Vollbremsung eingeleitet und sei in der Folge kurz vor der Kreuzung gestürzt.
Zu einer Berührung zwischen dem Motorrad und dem angeblich von links kommenden Auto ist es den Angaben zufolge nicht gekommen. Allerdings sei der bislang unbekannte Pkw-Lenker in Richtung Bahnhof davongefahren, ohne sich um den verunglückten 23-Jährigen gekümmert zu haben.
Zu dem Wagen liegen bislang keine näheren Erkenntnisse vor. Der Zweirad-Fahrer hatte sich laut Polizei bei dem besagten Sturz verletzt; er musste vom Rettungsdienst in die Ilmtalklinik gebracht werden. An der Maschine des jungen Mannes sei bei dem Unfall ein Sachschaden in Höhe von etwa 1000 Euro entstanden.
Wer den Verkehrsunfall mitbekommen hat und Hinweise zu dem Pkw beziehungsweise zu der Person am Steuer des Wagens geben kann, wird darum gebeten, sich mit der Polizeiinspektion in Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95 -0 in Verbindung zu setzen.
Weil der 23-jährige Motorrad-Lenker gegenüber der Polizei angegeben habe, lediglich spazieren gefahren zu sein, müsse er mit einer Anzeige nach dem Infektions-Schutz-Gesetz rechnen. Ihm droht damit ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Regelungen.
Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße