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Hochzeits- und Geburtstags-Feiern sowie Vereins-Sitzungen sind dann wieder möglich, Wellness- und Sauna-Angebote können öffnen.

(ty) Im Freistaat treten ab Montag weitere Erleichterungen im privaten und öffentlichen Bereich in Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in Kraft. Darauf haben die bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml sowie Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hingewiesen. So sind ab 22. Juni wieder Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum – etwa Hochzeiten, Geburtstage oder Vereins-Sitzungen und Schulabschluss-Feiern – mit bis zu 50 Gästen innen und 100 Gästen im Außenbereich möglich. Ferner können Hallenbäder und die Innenbereiche von Thermen und Hotel-Schwimmbädern einschließlich der Wellness- und Sauna-Angebote wieder öffnen.

"Die neuen Erleichterungen sind möglich, weil die Corona-Lage in Bayern derzeit erfreulich stabil ist", erklärte Huml. Dabei bedeutet ihren Worten zufolge jede Erleichterung aber auch mehr Verantwortung. Klar sei: "Die erforderlichen Abstands-Regelungen und Hygiene-Konzepte müssen immer eingehalten werden." 

Herrmann sagte: "Wir freuen uns sehr, dass der Katastrophenfall angesichts der positiven Infektions- und Kennzahlen mit Ablauf des 16. Juni enden konnte." Das sei ein weiterer Schritt zurück zur Normalität." Im Bereich des Sports, der für unser Wohlbefinden sehr wichtig ist, kann ab Montag der Lehrgangsbetrieb – also etwa die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter – wieder aufgenommen werden", so Herrmann.

 

"Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von bisher 20 Personen werden aufgehoben", erläutert Herrmann. "Es können nun nach Erstellung eines Schutz- und Hygiene-Konzeptes auch wieder Duschen und Umkleiden genutzt werden."

Huml verwies außerdem auf weitere Erleichterungen, die ab dem 22. Juni gelten: So werde der Chorgesang im Bereich der Laienmusik unter strengen Hygiene-Auflagen wieder erlaubt. Bei Gottesdiensten werde der notwendige Mindest-Abstand im Innenbereich von zwei auf 1,5 Meter reduziert und die Maskenpflicht bestehe nur noch, solange sich die Besucher nicht an ihrem Platz befänden.

Bei Kunst- und Kultur-Veranstaltungen wird die maximale Besucherzahl von 50 beziehungsweise 100 (innen beziehungsweise außen) bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 100 beziehungsweise 200 erhöht. Die Beschränkung der Öffnungszeiten der Gastronomie auf 22 Uhr entfällt.

"Wir erleichtern zudem die Arbeitsbedingungen für Menschen an Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen", erklärt Huml. Dort entfalle ab 22. Juni die Maskenpflicht für die Mitarbeiter, soweit durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektions-Schutz gewährleistet sei. "Zudem werden alle Begrenzungen von einer Person pro 20 Quadratmeter Fläche – Geschäfte, Freizeitparks, Führungen, Bäder, Kulturstätten und Bibliotheken – auf eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche erleichtert."

 

Die bayerische Gesundheits-Ministerin verwies außerdem auf die seit 17. Juni erweiterten Regelungen zur allgemeinen Kontakt-Beschränkung: "Im öffentlichen Raum können sich Familien mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen treffen." Bei privaten Treffen zu Hause gebe es keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder bei der Anzahl. "Hier soll der notwendige Mindestabstand für eine entsprechende Begrenzung sorgen", so Huml. 

Das Abstands-Gebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert, wurde betont. In geschlossenen Räumen solle für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Huml rief am heutigen Samstag erneut dazu auf, sich an das Mindestabstands-Gebot zu anderen Personen zu halten.

"Es ist sehr wichtig, neue Infektionen möglichst zu vermeiden", unterstrich die Ministerin und appellierte: "Deshalb sollte jeder darauf achten, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten." Außerdem bleibe es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln. Einen ausführlichen Bericht über die aktuellen Lockerungen lesen Sie hier: Weitere Corona-Lockerungen in Bayern: Auf dem Weg zurück in die Normalität

Die wichtigsten Fragen und Antworten, das "Rahmen-Hygiene-Konzept Sport" sowie weitere Informationen finden Sie online beim bayerischen Innenministerium (hier der Link), online beim bayerischen Gesundheits-Ministerium (hier der Link) oder in der offiziellen Verordnung zum Infektions-Schutz (hier der Link).

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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