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Das Volksfest fällt heuer wegen Corona aus. Allerdings wird vermutet, dass stattdessen hier private Partys steigen sollten.

(ty) Die Gemeinde Manching hat per Allgemein-Verfügung ein Betretungs-Verbot erlassen, das für das Barthelmarkt-Gelände in Oberstimm sowie für weitere Flächen in dessen direkter Umgebung gilt. Dieses gilt von Donnerstag, 27. August, ab 17 Uhr, und bis Montag, 31. August, 24 Uhr – also während der Zeit, in der normalerweise in diesem Jahr das traditionelle Volksfest stattgefunden hätte. Bekanntlich wurde aber wegen der Corona-Krise der Barthelmarkt heuer abgesagt werden. Wer gegen das Betretungs-Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld, das bis zu 1000 Euro betragen kann.

"Verschiedene Informationen lassen die Bewertung zu, dass das Barthelmarkt-Gelände für private Feiern anstelle des abgesagten Festes genutzt werden sollte", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Gemeinde Manching und der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Ingolstadt. Aufgrund der geltenden Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung – Abstands-Regeln, Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen und Anlagen – sowie zum Schutze der Bevölkerung sei in gegenseitiger Absprache zwischen Polizei und Kommune verfügt worden, das Fest-Areal zu sperren.

Der Gemeinderat hatte einer Sperrung des Geländes sowie dem Erlass einer entsprechenden Allgemein-Verfügung einhellig zugestimmt. Im genannten Zeitraum ist demnach das Betreten des Fest-Geländes einschließlich der Parkplatz-Flächen bei der Feuerwehr, der Rennwiese, des so genannten Winter-Parkplatzes sowie diverser anliegender Bereiche untersagt. Die Bereiche werden der Ankündigung zufolge mit Hilfe von Bauzäunen abgesperrt. Die Einhaltung des Betretungs-Verbots werde durch einen Sicherheitsdienst und auch von Beamten der Ingolstädter Polizeiinspektion überwacht.

Wie aus der Allgemein-Verfügung hervorgeht, gilt das Betretungs-Verbot für folgende Flächen:

  • so genanntes Barthelmarkt-Gelände
  • für den Barthelmarkt traditionell zur Verfügung stehende Parkplatz-Flächen bei der Feuerwehr inklusive der Bereich der "Brautlachfischer"
  • Rennwiese mit angrenzendem Weg
  • so genannter Winter-Parkplatz, hinter der Bahn-Unterführung auf der Manchinger Straße
  • für den Barthelmarkt traditionell zur Verfügung stehende Radlparkplatz-Flächen neben dem Feuerwehr-Gerätehaus
  • an der Manchinger Straße neben Sportplatz-Gelände
  • Fläche um das Feuerwehr-Gebäude

 

Von Seiten der Gemeinde und der Polizei ergeht der "dringende Appell an die Bevölkerung, das Betretungs-Verbot zum Wohle aller zu beachten und auf den Besuch des Barthelmarkt-Geländes und des Umfeldes zu verzichten". Der genaue räumliche Geltungsbereich des Betretungs-Verbots ergibt sich auch aus einem Lageplan (siehe unten), der Bestandteil der Allgemein-Verfügung ist. Weitere Informationen zu der Allgemein-Verfügung sowie ihr genauer Wortlaut sind auf der Internet-Seite der Gemeinde nachlesbar; hier der direkte Link.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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