Landratsamt hat eine Allgemein-Verfügung erlassen. Hier lesen Sie, was ab morgen gilt. Aktuelle Infektions-Zahlen aus allen Gemeinden.
(ty) Eine Tabelle mit aktuellen Corona-Zahlen aus den einzelnen Gemeinden finden Sie am Ende dieses Artikels. In der vom Dachauer Landrat Stefan Löwl aufgrund der jüngsten Corona-Entwicklungen einberufenen Sitzung der "Koordinierungs-Gruppe Pandemie" sind heute weitereichende Entscheidungen vorbereitet worden. Nachdem die so genannte Sieben-Tage-Inzidenz den Signalwert von 35 seit mehreren Tagen überschritten hat sowie heute (Stand: 16.30 Uhr), auf 45,49 angestiegen ist und die Indexfälle keinem Einzelereignis beziehungsweise "Hotspot" zugeordnet werden können, stimmten alle Mitglieder der Koordinierungs-Gruppe der bereits zu Wochenbeginn angekündigten Allgemein-Verfügung zu. Das wurde aus dem Landratsamt gemeldet. Ab morgen, 15. Oktober, und bis vorerst einschließlich 21. Oktober gelten demnach folgende Beschränken.
1. Für private Feierlichkeiten wird die zulässige Anzahl der Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf bis zu maximal 50 Personen beschränkt.
2. Es wird dringend empfohlen, auch in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
3. Im Rahmen der Angebote von Kindertagesstätten sind feste Gruppen einzurichten.
4. Im Rahmen der Angebote von Kindertagesstätten wird die Einnahme der Mahlzeiten in festen Gruppen angeordnet.
5. Alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe sind verpflichtet, auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, falls kein Mindest-Abstand von 1,5 Metern sichergestellt werden kann.
6. Der Sport-Unterricht ist so zu gestalten, dass ein Mindest-Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist vor und nach dem Sport-Unterricht sowie in Pausen oder bei Wartephasen zu tragen, falls dort kein Mindest-Abstand von 1,5 Metern sichergestellt werden kann.
7. Bei schulischen Ganztags-Angeboten und der Mittags-Betreuung gilt Masken-Pflicht ab der fünften Jahrgangsstufe, sobald der Mindest-Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Die Allgemein-Verfügung ist auch abrufbar unter diesem Link. "Verstöße gegen diese Allgemein-Verfügung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt.
Die Mitglieder der "Koordinierungs-Gruppe Pandemie" beschäftigten sich – so wurde weiter mitgeteilt – außerdem mit möglichen weiteren Maßnahmen, sollte die Sieben-Tage-Inzidenz den Grenzwert von 50 Neuinfektionen umgerechnet auf 100 000 Einwohner überschreiten.
Die Tabelle am Ende dieses Beitrags zeigt die aktuelle Corona-Situation im Landkreis Dachau beziehungsweise in den einzelnen Gemeinden. Bislang sind 37 Landkreis-Bürger gestorben, die mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert waren.
In der besagten "Koordinierungs-Gruppe Pandemie" für den Landkreis Dachau sitzen laut Mitteilung der Landkreis-Behörde neben den Vertretern der verschiedenen Abteilungen des Landratsamts inklusive des Gesundheitsamts auch Vertreterinnen und Vertreter von Polizei, den Kliniken, den niedergelassenen Ärzten, der kassenärztlichen Vereinigung, dem Rettungsdienst sowie dem Rettungs-Zweckverband, der Feuerwehr, den Apothekern, den Behinderten- und Pflege-Einrichtungen, dem Schulamt sowie den Gemeinden im Landkreis Dachau.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier sind laut LGL ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Landesamt über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu Abweichungen zwischen regionalen Zahlen und der LGL-Tabelle kommen. Das LGL wiederum melde die bayerischen Fälle an das Robert Koch-Institut, auch hier könne es zum Beispiel durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen.