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33-Jähriger muss sich auf ein Strafverfahren einstellen. Zudem blüht ihm ein Corona-Bußgeld von mindestens 500 Euro.

(ty) Gleich zwei Anzeigen auf einen Streich hat sich ein 33-Jähriger aus dem Gemeinde-Bereich von Rohrbach am gestrigen Abend eingehandelt. Der Mann war am gestrigen Abend in eine Verkehrs-Kontrolle geraten, wurde von Beamten der Pfaffenhofener Polizeiinspektion gegen 21.15 Uhr auf der Fahlenbacher Straße gestoppt und überprüft. Dabei wurde laut heutiger Mitteilung zunächst einmal festgestellt, dass der 33-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für sein Motorrad ist – was ihm ein Strafverfahren beschert.

 

Außerdem konnte der Mann nach Angaben der Gesetzeshüter keinen triftigen Grund dafür vorweisen, dass er sich nach 21 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum aufgehalten hatte. In diesem Zusammenhang wurde er wegen eines Verstoßes gegen die im Kampf gegen die Corona-Pandemie gelte nächtliche Ausgangssperre angezeigt. Ihm droht deshalb ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro. Wegen der Schwarzfahrt kommt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf ihn zu. "Der Mann musste sein Kraftrad stehen lassen und den Nachhauseweg zu Fuß antreten", so ein Polizei-Sprecher.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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