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Die Dachauer Beamten wurden gestern Abend wegen Ruhestörung gerufen: Sieben Leute aus unterschiedlichen Haushalten feierten.

(ty) Wegen Ruhestörung sind am gestrigen Abend gegen 22 Uhr die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion zu einem Mehrfamilienhaus an der Ludwig-Ernst-Straße in Dachau gerufen worden. "Aus einer Wohnung dort tönte überlaute Musik", berichten die Gesetzeshüter. Bei der Kontrolle sei dann vor Ort festgestellt worden, dass hier sieben Personen aus unterschiedlichen Haushalten eine Feierlichkeit abhielten. Gegen alle Beteiligten sei eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Regelungen erstattet worden. Den Protagonisten, allesamt aus Dachau, droht nun ein sattes Bußgeld. Die Party wurde von den Beamten beendet.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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