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Bayerns Innenminister: "Jeder, der gegen die Schutz-Maßnahmen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen."

(ty) Nach den Worten des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann wird die Grenzpolizei des Freistaats in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei auch am kommenden Wochenende verstärkt Reise-Rückkehrer aus dem Ausland kontrollieren, um die Einhaltung der Infektions-Schutz-Bestimmungen zu kontrollieren. Dabei werden die bayerischen Grenzpolizisten im Rahmen der stichprobenartigen Schleierfahndungs-Kontrollen von der bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt, wie heute angekündigt wurde. Daneben werde die Kontrolle von Reise-Rückkehrern an Flughäfen ein Schwerpunkt sein. "Dort sollen möglichst alle Einreisenden einer Infektions-Schutz-Kontrolle unterzogen werden", so das bayerische Innenministerium.

An den Flughäfen von München, Nürnberg und Memmingen gebe es mittlerweile im nicht-öffentlichen Bereich ein Corona-Test-Angebot. Auch wenn es nach derzeitiger Regelungslage ausreiche, innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise aus einem Corona-Risikogebiet auf dem Land- oder Luftweg einen negativen Corona-Test vorzuweisen und das Ergebnis innerhalb von drei Tagen dem Gesundheitsamt vorzulegen, appellierte Herrmann an alle Reise-Rückkehrer: "Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen sich bereits bis zu 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland testen." Zusätzlich warnte der Minister ausdrücklich: "Jeder, der gegen die Corona-Schutz-Maßnahmen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen."

Wie Herrmann erläuterte, unterliegen Reise-Rückkehrer nicht nur einer Corona-Testpflicht. Für Einreisende aus Risiko-Gebieten gelte auch eine strenge Quarantäne-Pflicht. Sie müssten sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise ständig absondern. Frühestens nach fünf Tagen könne die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden. "Ausnahme-Regelungen, zum Beispiel für Berufspendler oder Durchreisende, bleiben unberührt", so das bayerische Innenministerium. Darüber hinaus müssten Reisende, die sich in einem Risikogebiet aufhalten, noch vor der Einreise nach Deutschland die "Digitale Einreise-Anmeldung" (DEA) ausfüllen; www.einreiseanmeldung.de.

Laut Herrmanns überprüften Beamte der bayerischen Grenzpolizei und der Bundespolizei seit Beginn der Schwerpunkt-Kontrollen am 27. Dezember bis einschließlich gestern bereits 37 280 Reise-Rückkehrer. 5088 von ihnen hatten bei der Kontrolle keinen gültigen Corona-Test-Nachweis, obwohl sie der Testpflicht unterlagen. In 7747 Fällen erfolgte eine Meldung an die zuständige Kreisverwaltungs-Behörde, weil entweder kein Test-Nachweis bei der Kontrolle vorgelegt wurde oder die DEA nicht vorlag. "Dank der polizeilichen Meldungen können dann die Behörden am Wohnort die Einhaltung der Infektions-Schutz-Regeln überwachen", so Herrmann. "Das ist ein wichtiger Baustein bei der Eindämmung der Corona-Pandemie."

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