Pkw-Lenker (41) aus dem Kreis Traunstein konnte keinen triftigen Grund für seine Tour während der Ausgangssperre nennen.
(ty) Eine Autofahrt durch Reichertshofen dürfte einen 41 Jahre alten Mann teuer zu stehen kommen. Er war am gestrigen Abend gegen 22.25 Uhr von Beamten der Geisenfelder Polizeiinspektion zur Kontrolle gestoppt worden, als er gerade auf der Münchner Straße unterwegs war. Im Zuge der Überprüfung stellte sich laut heutiger Mitteilung heraus, dass der Pkw-Lenker aus dem Landkreis Traunstein keinen triftigen Grund für seine Tour nennen konnte. Er wurde angesichts des im Raum stehenden Verstoßes gegen die wegen der Corona-Pandemie geltende nächtliche Ausgangssperre angezeigt; somit droht ihm ein Bußgeld von 500 Euro.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.