46-jährigem Pkw-Lenker wurde gestern Abend in Ingolstadt eine Verkehrs-Kontrolle gleich zum doppelten Verhängnis.
(ty) Am gestrigen Abend ist gegen 22.25 Uhr in Ingolstadt ein 46 Jahre alter Pkw-Lenker in eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle geraten, als er am Steuer seines Wagens gerade auf der Kreisstraße IN20 unterwegs war. Im Zuge der Überprüfungen nahmen die Polizisten laut heutiger Mitteilung dann Alkohol-Geruch bei dem Fahrer wahr. Ein freiwilliger Test habe den im Raum stehenden Verdacht auch bestätigt und einen Wert im Bußgeld-Bereich ergeben. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden.
Der 46-Jährige müsse jetzt im Zuge des Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens wegen der Alkohol-Tour mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro sowie mit einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Strafpunkten in der Verkehrs-Sünder-Kartei rechnen. Obendrein droht dem Mann ein Corona-Bußgeld in Höhe von weiteren 500 Euro, weil er laut Polizei keinen triftigen Grund für seine Fahrt zu dieser späten Stunde vorbringen konnte. Bekanntlich gilt wegen der Corona-Pandemie derzeit in Bayern eine nächtliche Ausgangssperre.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.