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20-jähriger Wohnungs-Inhaber aus Ingolstadt muss sich auf Bußgeld einstellen. Die Mitfeiernden türmten über den Balkon.

(ty) Am frühen heutigen Morgen, es war gegen 1.50 Uhr, ist bei der Polizei eine Mitteilung über eine Corona-Party eingegangen, die in einer Wohnung an der Romy-Schneider-Straße in Ingolstadt steigen soll. Für die angerückten Gesetzeshüter sollte sich vor Ort diese Meldung bestätigen. "Aus dem Apartment drangen laute Musik sowie die Stimmen mehrerer Personen", berichten die Beamten von der örtlichen Inspektion. Nach mehrmaligem Klingeln sei dann "ein lautes Gepolter" aus den Räumlichkeiten zu hören gewesen.

 

Nachdem der 20 Jahre alte Wohnungs-Inhaber schließlich die Türe geöffnet hatte, seien von der Polizei keine weiteren Leute mehr in dem Apartment angetroffen worden – allerdings habe die Balkontüre offen gestanden. Nach eigenem Bekunden stellten die Beamten drei flüchtende Personen fest. Entsprechende Ermittlungen nach diesen getürmten Leuten seien eingeleitet worden. Den 20-Jährigen erwarte eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen. Ihm droht damit ein Corona-Bußgeld.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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