Logo
Anzeige
Anzeige

In dem Lokal in Neuburg wurden von den Beamten sieben Gäste angetroffen. Ihnen und dem Wirt drohen nun satte Bußgelder.

(ty) Bei der Kontrolle eines Gaststätten-Betriebs an der Schießhausstraße in Neuburg an der Donau haben Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion am gestrigen Nachmittag gegen 16.30 Uhr insgesamt sieben Gäste festgestellt. Zwar sei der Haupteingang versperrt gewesen, berichtet ein Polizei-Sprecher. Der Gastronom habe aber seine Gäste über einen Hintereingang eingelassen. "Die Gäste aus unterschiedlichen Haushalten saßen auf zwei Tische verteilt, ohne auf Abstand zu achten." Gegen alle Anwesenden sei ein Verfahren wegen Verstößen gegen die Infektions-Schutz-Bestimmungen eingeleitet worden; ihnen drohen damit Corona-Bußgelder. Außerdem stellten die Gesetzeshüter den Betrieb ein.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


Anzeige
RSS feed