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Förder-Anträge der Sport- und Schützen-Vereine müssen dem Landratsamt bis 1. März vorliegen; dabei sind formale Vorgaben zu beachten.

(ty) Der Freistaat Bayern unterstützt den außerschulischen Sport nach den Sport-Förder-Richtlinien durch die so genannte Vereins-Pauschale. Um in den Genuss dieser Finanzspritze zu kommen, müssen Sport- und Schützen-Vereine einen Antrag auf Gewährung der Vereins-Pauschale dem jeweiligen Landratsamt bis spätestens 1. März vollständig vorlegen. "Wer den Stichtag versäumt, verschenkt bares Geld", betont ein Sprecher der Kreisbehörde von Neuburg-Schrobenhausen. "Denn die Förder-Richtlinien sehen vor, dass nach dem 1. März eingehende Anträge definitiv nicht mehr berücksichtigt werden können." Auch das Pfaffenhofener Landratsamt erinnert an diese Frist.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Bei der Antragstellung seien formale Vorgaben zu beachten. So müssten beispielsweise die Übungsleiter-Lizenzen im Original vorgelegt werden – etwaige Ausnahmen können in den Sport-Förder-Richtlinien eingesehen werden. Unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge können den Angaben zufolge nicht bearbeitet werden. Es wird daher empfohlen, die Anträge rechtzeitig vor dem Stichtag (1. März) einzureichen. Informationen zum Thema sowie Antrags-Formulare für die Vereins-Pauschale bietet der Landkreis Pfaffenhofen auf seiner Homepage unter diesem Link.

Weitere Fragen für den Kreis Pfaffenhofen beantwortet in diesem Zusammenhang Corinna Wilkendorf; sie ist erreichbar am Landratsamt unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 4 52 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hält das Antrags-Formular für die  Sport- und Schützen-Vereine auf www.neuburg-schrobenhausen.de/sportfoerderung zum Download bereit; weitere Auskünfte erteilt Julia Reinold vom Landratsamt unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 4 38.


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