Das Treiben am Biendl-Weiher wurde beendet, ein herrenloser Bierpong-Tisch und ein Kasten Gerstensaft wurden sichergestellt.
(ty) Nachdem am gestrigen Nachmittag gegen 16.45 Uhr bei der zuständigen Polizeiinspektion in Geisenfeld eine Mitteilung über eine Corona-Party am so genannten Biendl-Weiher bei Vohburg eingegangen war, sind die Beamten dort angerückt. Wie heute gemeldet wurde, trafen die Gesetzeshüter auf insgesamt etwa 20 Personen. Zunächst die gute Nachricht: "Sie standen überwiegend in kleinen Gruppen zusammen, wodurch, zumindest bei Anwesenheit der Polizei, kein konkreter Verstoß gegen die geltenden Beschränkungen der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung festgestellt werden konnte", so ein Polizei-Sprecher.
Die schlechte Nachricht für die Protagonisten: "Da diese Tatbestände in dieser Menschenmenge schnell verwirklicht werden können, musste den anwesenden Personen ein Platzverweis erteilt werden." Damit war die mutmaßliche Corona-Fete also jäh beendet.
Bei der Geisenfelder Polizei liegen nach eigenen Angaben indes Beschwerden darüber vor, dass der Biendl-Weiher stellenweise vermüllt sei und dass auch Feuerstellen von Partys zeugten. "Die Polizei wird diese Örtlichkeit jetzt stärker bestreifen und bittet auch um Hinweise aus der Bevölkerung", wurde dazu heute erklärt.
Zurück zum gestrigen Treiben: Von den Beamten seien vor Ort auch ein so genannter Bierpong-Tisch und ein Kasten Bier festgestellt worden. "Nachdem sich keiner der Jugendlichen erklärte, deren Besitzer zu sein, wurde beides als Fund zur Eigentums-Sicherung – und natürlich etwas auch zur Verhinderung einer Übertretung der Corona-Regeln – sichergestellt", berichtet ein Sprecher und bietet an: "Die Sachen können vom Besitzer zunächst bei der Polizei in Geisenfeld und später beim Fundamt in Vohburg abgeholt werden."
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.