Mehreren Personen droht wegen einer nicht erlaubten Zusammenkunft am gestrigen Abend jeweils ein sattes Bußgeld.
(ty) "Immer wieder gehen bei der Polizei in Geisenfeld telefonische Mitteilungen ein, dass sich mehrere Jugendliche beim Hopfen-Museum in Wolnzach treffen", teilte die Polizei-Dienststelle heute mit. Bei einer Überprüfung dieser Örtlichkeit seien auch am gestrigen Abend gegen 20.30 Uhr hier wieder vier Leute festgestellt worden. Noch vor der Kontrolle habe eine der Personen flüchten können. Die verbliebenen drei – im Alter zwischen 16 und 24 Jahren – seien angehalten und überprüft worden. Da sie aus verschiedenen Haushalten stammen, steht ein Verstoß gegen die Infektions-Schutz-Regelungen im Raum. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet; den Leuten droht nun jeweils ein Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.