Die heutigen Beschlüsse des Ministerrats, auch zur strengen Test-Pflicht an den Schulen, in der Zusammenfassung.
(ty) Es ist nicht die Zeit für Corona-Lockerungen im Freistaat. So könnte man die heutigen Beschlüsse des bayerischen Ministerrats zusammenfassen. Weitere Öffnungs-Schritte und etwaige Modell-Projekte wurden erst einmal verschoben. An den Schulen gilt künftig eine strenge Corona-Test-Pflicht. Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden fortan wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Für die Läden des Einzelhandels, die nicht ohnehin geöffnet haben dürfen, gelten einheitliche und inzidenz-abhängige Regelungen. Nachfolgend die heutigen Kabinett-Beschlüsse im Überblick.
Die Infektionszahlen seien seit der letzten Sitzung des bayerischen Ministerrats am 23. März weiter deutlich gestiegen. Sie befänden sich nun auf einem Niveau, das mit dem Jahresbeginn 2021 vergleichbar ist. Auch die Anzahl der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten steige an und befinde sich auf einem vergleichbaren Niveau. "Die Lage ist weiter sehr ernst, es herrscht ein diffuses Ausbruchs-Geschehen", heißt es aus der bayerischen Staatskanzlei. Und weiter: "Der Zeitpunkt für Lockerungen und Modellversuche ist noch nicht gekommen. Die geltenden Beschränkungen müssen deshalb – erneut und im Bewusstsein ihrer Belastungen – verlängert werden. Alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns bleiben zudem aufgerufen, nicht zwingend erforderliche Mobilität und Kontakte zu vermeiden."
Mit der Einbindung der niedergelassenen Ärzte in die Corona-Impf-Kampagne zum 31. März sei "ein ganz erheblicher Meilenstein" in der Pandemie-Bekämpfung erreicht. "Zusammen mit den ab diesem Monat deutlich umfangreicheren Lieferungen der Impfstoffe können so weitere Schritte hinaus aus der Pandemie getan werden", so die Staatskanzlei. Wichtig sei nun die Schaffung von mehr Flexibilität. Ziel müsse es sein, die Impfstoffe effektiv einsetzen zu können. Ärzte müssten daher dort, wo ein diffuses Infektions-Geschehen herrsche, die am stärksten Gefährdeten impfen können. Der Freistaat werde "die Corona-Impfverordnung des Bundes deswegen im Rahmen eines bayerischen Wegs so weit wie möglich auslegen". Der Bund sei aufgefordert, weitere Flexibilisierungen zu ermöglichen.
Nach wie vor komme umfangreichen Testungen erhebliche Bedeutung zu. "Es ermöglicht das Aufspüren und Brechen von Infektionsketten und schafft so Sicherheit", fasste die Staatskanzlei nach der heutigen Kabinett-Sitzung zusammen. Testen ermögliche das Offenhalten von gesellschaftlich wichtigen Bereichen, wie insbesondere dem Schulbetrieb. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat heute mehrere Beschlüsse gefasst. Wir fassen diese nachfolgend zusammen.
Öffnungs-Schritte verschoben
- "Die bislang ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungs-Schritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von nicht über 100 beziehungsweise 50 in den Bereichen Außen-Gastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April ausgesetzt", so die klare Botschaft.
- Gleiches gelte für die Modell-Projekte in Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 zur Untersuchung einzelner Öffnungsschritte in Bereichen des öffentlichen Lebens unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes.
- Ebenso werde mit den Modell-Projekten in Theater-, Konzert- oder Opernhäusern in Städten oder Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 verfahren.
Inzidenz-abhängige Regeln für Einzelhandel
Für den Bereich des Einzelhandels gelte ab 12. April: "Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt." Sie seien damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenz-unabhängig dürften nur die in der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen. Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gelte Folgendes:
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 werde der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygiene-Konzepte (vor allem Mindest-Abstand, Maskenpflicht, ein Kunde je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 seien nur Termin-Shopping-Angebote ("Click & Meet" mit vorheriger Termin-Vereinbarung) mit einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 seien Termin-Shopping-Angebote ("Click & Meet") zulässig. Dabei gelte zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Schnelltest).
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibe – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Laden-Geschäften ("Click and Collect") auch ohne Test zulässig.
Test-Pflicht an Schulen
"Im Bildungs-Bereich zeigt sich, dass auch Schulen Teil des Pandemie-Geschehens sind", so die bayerische Staatskanzlei. Um Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte bestmöglich zu schützen, müsse die Test-Strategie "konsequent umgesetzt und bedarfsgerecht nachjustiert" werden. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 gelte für Schülerinnen und Schüler eine zwei Mal wöchentliche Corona-Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenz-Unterricht. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 gelte diese Testpflicht mindestens zwei Mal wöchentlich. "Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal", wird klargestellt.
Lockerungen für Geimpfte
"Für abschließend geimpfte Bürgerinnen und Bürger besteht keine Notwendigkeit für erhebliche pandemie-bedingte Grundrechts-Einschränkungen mehr", heißt es weiter. "Daher können für sie Beschränkungen teilweise entfallen." In Betracht kommen laut heutiger Mitteilung insbesondere die Aufhebung von Quarantäne-Verpflichtungen und Erleichterungen von Test-Pflichten, wo diese vorgesehen sind – zum Beispiel beim Besuch des Einzelhandels. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werde die Bereiche ausarbeiten, in denen Lockerungen für Geimpfte möglich seien.
Impfungen in Betrieben
"Impfungen in Betrieben mindern nicht nur das Infektions-Risiko in diesen Betrieben und verringern Produktions-Ausfälle", so die bayerische Staatskanzlei. Ein geringes Infektions-Risiko in großen Betrieben diene unmittelbar dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Noch in diesem Monat solle im Rahmen eines Modell-Projekts für die Beschäftigten von zehn größeren bayerischen Arbeitgebern ein Impf-Angebot durch den betriebsärztlichen Dienst gemacht werden. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werde in Abstimmung mit der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft zehn Unternehmen auswählen.
Neue App
Die digitale Kontakt-Daten-Erfassung sei zentral für die schnelle Nachverfolgung und effektive Bekämpfung des Pandemie-Geschehens. Im Rahmen eines Vergabe-Verfahrens habe das bayerische Ministerium für Digitales entschieden, eine landesweite Lizenz für "Luca" zu erwerben. Die App "Luca" habe "unter anderem aufgrund ihres hohen Automatisierungsgrads und ihrer besseren Systemsicherheit" den Zuschlag erhalten. Sie ermögliche die schrittweise Rückkehr zur Normalität, insbesondere im Bereich der Gastronomie, Kunst und Kultur sowie des Sports.
"Damit können die bayerischen Gesundheitsämter sowie teilnehmende Organisationen und Unternehmen das System kostenfrei nutzen", teilte die Staatskanzlei zu "Luca" mit. Auch die Anwenderinnen und Anwender brauchen den Angaben zufolge nichts zu bezahlen. Das System erleichtere den Gesundheitsämtern die Kontakt-Nachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion erheblich. Außerdem könnten Nutzer bei "Luca" direkt über die App eine digitale Warnung erhalten, wenn sie mit einer bestätigt infizierten Person in Kontakt gewesen seien.
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