Führerscheinloser 20-Jähriger, nach dem gefahndet wurde, war unter Drogen mit geklautem Roller unterwegs. Ihm blüht auch ein Corona-Bußgeld.
(ty) Mehr Ärger kann man sich wohl auf einen Schlag kaum einfangen. Bei einer Verkehrs-Kontrolle in Ingolstadt ist in der Nacht zum heutigen Samstag ans Licht gekommen, dass der 20-jährige Fahrer eines Motor-Rollers unter Drogen stand und gar keinen Führerschein hat. Außerdem war das Zweirad als geklaut gemeldet und nach dem jungen Mann wurde gefahndet. Er und sein Sozius verstießen ferner gegen die nächtliche Ausgangssperre, weshalb ihnen obendrein ein sattes Corona-Bußgeld droht. Aber der Reihe nach.
Nach eigenen Angaben waren Streifenbeamte von der hiesigen Verkehrspolizei-Inspektion heute Nacht gegen 1.30 Uhr im Begriff, das Kraftrad einer Kontrolle zu unterziehen. Der Roller, mit zwei Personen besetzt, sei auf dem Gehweg der Münchener Straße in Ingolstadt stadtauswärts unterwegs gewesen. Der Zweirad-Lenker habe auf die Anhalte-Signale der Gesetzeshüter vorerst allerdings nicht reagiert. Wie es heißt, habe er vielmehr versucht, sich der anstehenden Verkehrs-Kontrolle zu entziehen.
"Im Bereich der Vorwerkstraße konnte das Kraftrad letztendlich angehalten werden", so ein Polizei-Sprecher. Der Grund für die Flucht sei dann umgehend festgestellt worden. Der 20-jährige Fahrer aus dem Landkreis Eichstätt habe unter Drogen-Einfluss gestanden. Zudem sei der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Außerdem sei der Roller als gestohlen gemeldet. Gegen den 20-Jährigen seien deshalb unter anderem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Diebstahls eingeleitet worden. Damit aber nicht genug.
"Im Rahmen der weiteren Sachbearbeitung stellte sich zudem heraus, dass gegen den 20-Jährigen eine polizeiliche Fahndung vorlag", melden die Verkehrspolizisten. Bei der eingangs erwähnten Flucht vor den Beamten seien weder der 20-Jährige noch dessen 23 Jahre alter Sozius verletzt worden. Beiden droht jetzt ein Corona-Bußgeld in Höhe von jeweils 500 Euro. "Da in Ingolstadt eine nächtliche Ausgangssperre gilt, verstießen beide gegen diese", so der Polizei-Sprecher. "Die Ordnungswidrigkeit wird entsprechend zur Anzeige gebracht."