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Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen Pflicht-Versicherungs-Gesetz.

(ty) Im Rahmen einer Verkehrs-Kontrolle ist am gestrigen Vormittag ein 38 Jahre alter Mann aus dem Gemeinde-Bereich von Schweitenkirchen von Beamten der Pfaffenhofener Polizeiinspektion unter die Lupe genommen worden. Gestoppt worden war der Mann gegen 10.30 Uhr auf der Bahnhofstraße in Pfaffenhofen, als er gerade den Pkw eines Bekannten steuerte. Laut Polizei konnte der 38-Jährige keinen Führerschein vorzeigen, weil er gar nicht im Besitz eines solchen ist. Bereits im vergangenen Jahr sei der Mann ohne Fahrerlaubnis am Steuer ertappt worden. Soweit zur Vorgeschichte.

 

Die illegale Pkw-Tour des 38-Jährigen wurde von den Gesetzeshütern freilich noch an Ort und Stelle beendet. Der Schweitenkirchener habe daraufhin Bekannte verständigt. Diese sollten sowohl ihn selbst abholen, als auch den Wagen gleich mitnehmen. Nach Angaben der Polizei fuhr dann zirka 15 Minuten später tatsächlich ein Pkw vor, in dem sich mehrere Leute aus Schweitenkirchen befanden. Der 55 Jahre alte Fahrer dieses Wagens habe jedoch nur einen abgelaufenen bulgarischen Führerschein vorlegen können, heißt es weiter. Außerdem habe sich herausgestellt, dass für dieses Auto gar kein gültiger Versicherungs-Schutz bestanden habe.

 

Der von der Polizei gestoppte 38-Jährige hat sich jetzt – erneut – strafrechtlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten. Auch der 55-Jährige sei wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt worden; ihm werde außerdem ein Verstoß gegen das so genannte Pflicht-Versicherungs-Gesetz zur Last gelegt. Jeweils auf eine Strafanzeige müssen sich laut heutiger Mitteilung zudem die beiden Halter der zwei genannten Pkw einstellen – und zwar wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.


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