Logo
Anzeige
Anzeige

Die Regelung sieht vor, dass am Präsenz-Unterricht nur bei Vorlage eines negativen Corona-Test-Ergebnisses teilgenommen werden darf.

(ty) Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat es mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt, die Regelung zu Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler – Paragraf 18, Absatz 4 der zwölften bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung – auf Antrag einer Grundschülerin vorläufig außer Vollzug zu setzen. Die Regelung sieht vor, dass am Präsenz-Unterricht nur bei Vorlage eines negativen Corona-Test-Ergebnisses teilgenommen werden darf. Gegen diesen Beschluss gebe es keine Rechtsmittel, teilte der BayVGH mit.

Zur Begründung seiner Entscheidung führe der für das Infektions-Schutz-Recht zuständige 20. Senat aus, eine solche Testobliegenheit begegne aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Mit dieser infektions-schutz-rechtlichen Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkräfte Rechnung getragen werden.

Das Gericht hat dabei klargestellt, dass die Test-Teilnahme im Hinblick auf den erforderlichen Schutz besonders sensibler Gesundheitsdaten und die Konzeption des Tests als bloße Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenz-Unterricht ausschließlich freiwilliger Natur sei. Dies habe zur Folge, dass bei fehlendem Einverständnis in eine Testung sichergestellt sein müsse, dass Unterrichts-Angebote im Distanz-Unterricht bestehen.

Entfiele für den Fall des fehlenden Einverständnisses eine Beschulung insgesamt, sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit der Einwilligung in die Erhebung gesundheits-bezogener Daten auszugehen, weil Schülerinnen und Schülern dann aus einer Weigerung Nachteile entstünden.

Der Verordnungs-Begründung lasse sich derzeit nicht entnehmen, dass der Freistaat Bayern eine Beschulung von Schülerinnen und Schülern ohne Test im Distanz-Unterricht ablehne. Im Übrigen müsse sichergestellt sein, dass in den Schulen nur solche Tests Verwendung fänden, die auch im Hinblick auf die jeweiligen Altersgruppen der Anwender freigegeben seien.

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


Anzeige
RSS feed