Sechs Leute aus verschiedenen Haushalten ließen es in einer Wohnung krachen. Ihnen droht nun jeweils ein Bußgeld.
(ty) Kurz vor 22 Uhr sind die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion am gestrigen Abend wegen einer überlauten Party verständigt worden, die in einem Mehrfamilienhaus an der Katharina-Geisler-Straße in Freising gefeiert wurde. Die daraufhin dort angerückten Gesetzeshüter trafen in der besagten Wohnung nach eigenen Angaben dann auf insgesamt sechs Personen, die aus unterschiedlichen Haushalten stammen. "Die Feier wurde aufgelöst", so ein Polizei-Sprecher. Gegen alle Beteiligten sei eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Bestimmungen aufgenommen worden. Allen Party-Teilnehmern droht somit jeweils ein Corona-Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.