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Zwei jungen Leute droht ein Bußgeld von jeweils 500 Euro. Total betrunkener 16-Jähriger wurde ins Krankenhaus eingeliefert.

(ty) In Wolnzach ist am gestrigen Abend die Polizei wegen einer Corona-Fete auf den Plan gerufen worden. Die zuständigen Beamten von der Geisenfelder Inspektion waren nach eigenem Bekunden gegen 22.15 Uhr darüber informiert worden, dass am Hanslmühlweg auf dem Parkplatz des Schwimmbads mehrere Leute eine Party feiern. Als die Gesetzeshüter hier eintrafen, seien nur noch ein 16-Jähriger und ein 18-Jähriger angetroffen worden – beide aus der hiesigen Gemeinde. "Alle anderen hatten sich zwischenzeitlich entfernt", so ein Polizei-Sprecher. Der 16-Jährige war den Angaben zufolge so stark alkoholisiert, "dass er sich kaum noch auf den Beinen halten konnte und immer wieder kurzzeitig das Bewusstsein verlor".

Der 19-Jährige habe sich indes gegenüber den Beamten "äußerst aggressiv" und "unkooperativ" verhalten. Dem gegen ihn ausgesprochenen Platzverweis habe er nicht nachkommen wollen. "Er verließ die Örtlichkeit erst, nachdem ihm die Gewahrsamnahme angedroht wurde", heißt es weiter. Der 16-Jährige sei aufgrund seiner starken Alkoholisierung vom hinzugerufenen Rettungsdienst ins Krankenhaus nach Neuburg an der Donau gebracht worden. Gegen die beiden jungen Leute sei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die wegen der Pandemie geltende nächtliche Ausgangssperre eingeleitet worden. Ihnen droht somit ein Bußgeld in Höhe von jeweils 500 Euro.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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