Minister: "Für Beschäftigte und Besucher, die vollständig geimpft oder von einer Infektion genesen sind, ist ab sofort kein negatives Test-Ergebnis mehr erforderlich."
(ty) Gegen Corona geimpfte und von einer Infektion mit dem Erreger genesene Personen benötigen in Alten- und Pflegeheimen im Freistaat künftig keinen negativen Corona-Test mehr. Darauf hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek am heutigen Freitag hingewiesen. "Wir stellen Geimpfte und Genesene damit negativ getesteten Personen in den Alten- und Pflegeheimen gleich", erklärte er. Das bedeute: "Für Beschäftigte und Besucher, die vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind, ist ab sofort kein negatives Test-Ergebnis mehr erforderlich." Das sei für Bewohner, Angehörige und Personal ein weiterer Schritt zu einer Normalisierung des Lebens in den Einrichtungen. "Ich appelliere deshalb an die Alten- und Pflegeheime, diese Erleichterungs-Möglichkeiten auch zu nutzen", so Holetschek.
Von dieser Möglichkeit profitierten den Angaben des Ministeriums zufolge auch geimpfte und genesene Besucher von Bewohnerinnen und Bewohnern beispielsweise von vollstationären Pflege-Einrichtungen. "Diese Erleichterung kommt vor allem auch älteren Menschen zugute, die bereits abschließend geimpft sind und regelmäßig beispielsweise ihre Partner in einer Einrichtung besuchen", sagte Holetschek. Diese Erleichterungen gelte für geimpfte Personen mit einem für sie ausgestellten Impf-Nachweis.
Der Minister erläuterte: "Konkret bedeutet die Änderung: Besucherinnen und Besucher, deren abschließende Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt, müssen bei einem Besuch einer vollstationären Einrichtung der Pflege, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, eines Altenheims oder einer Senioren-Residenz keinen negativen Test-Nachweis mehr vorlegen. Es reicht die Vorlage des Impf-Nachweises. Die Befreiung von der Test-Nachweis-Pflicht gilt auch für genesene Personen."
Als genesen gelten laut Gesundheits-Ministerium diejenigen Menschen, "die über einen geeigneten Nachweis verfügen, dass sie mindestens vor 28 Tagen, höchstens aber vor sechs Monaten mittels PCR-Testung positiv auf das Corona-Virus Sars-CoV-2 Virus getestet wurden". Hilfsweise könne anstelle des PCR-Tests auf die Bescheinigung über die Anordnung der Isolation nach einem positiven PCR-Test zurückgegriffen werden.
Weiter heißt es: "Auch Menschen, bei denen die Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt und die eine singuläre Impfdosis gegen Covid-19 erhalten haben, werden vollständig Geimpften gleichgestellt." Der Nachweis einer Infektion mit Sars-CoV-2 könne hier durch Vorlage eines länger als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Tests in Verbindung mit der Vorlage des Impf-Nachweises erfolgen, aus dem die singuläre Impfung hervorgehe.
Holetschek fügte hinzu: "Die Befreiung von der Test-Nachweis-Pflicht gilt auch für die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen sowie für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten und teilstationären Pflege-Einrichtungen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind."
Auch bei Testungen der Beschäftigten von vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie bei Altenheimen und Senioren-Residenzen, die aufgrund von örtlich erhöhten Inzidenz-Werten oder aufgrund größerer Ausbruchs-Geschehen gemäß Paragraf 9 Abs. 2 Nr. 5 der zwölften bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung erfolgen, soll laut Gesundheits-Ministerium der Impf-Status berücksichtigt werden. Dies gelte auch für genesene Beschäftigte. Nach Ermessen des Gesundheitsamts könnten im Einzelfall, etwa bei einem Verdacht auf ein Ausbruchs-Geschehen in der Einrichtung, aber auch weiterhin Testungen für geimpfte und genesene Personen angeordnet werden, die sich in der Einrichtung aufhalten. "Umsicht und Vorsicht bleiben auch hier weiter die Leitgedanken", wird betont.