Ministerrat beschließt neue Regeln. Sie gelten ab 7. Juni und betreffen verschiedenste Bereiche. Hier die Details im Überblick.
(ty) Nach Lock-Downs, umfangreichen Kontakt-Beschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren im Kampf gegen die Corona-Pandemie steht der Freistaat vor großen Schritten auf dem Weg zurück in die Normalität. Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag weitreichende Lockerungen und Öffnungen sowie neue Regelungen beschlossen, die verschiedenste Bereiche betreffen und ab dem kommenden Montag, 7. Juni, gelten sollen. Ein Beispiel: Die Innen-Gastronomie wird geöffnet, Wirtschaften könnten drinnen wie draußen bis 24 Uhr offenbleiben. Auch größere Events und Feiern sind wieder möglich. Die künftigen Regeln sollen außerdem einfacher und klarer sein. Nachfolgend die Details im Überblick.
"Seit nunmehr über einem Jahr prägen die Auswirkungen der Corona-Pandemie das öffentliche und private Leben", erklärte die bayerische Staatskanzlei nach der heutigen Sitzung des Ministerrats. Die Pandemie sei noch nicht vorbei. "Vorsicht und Umsicht sind nach wie vor der beste Ratgeber für unsere Gesellschaft, um uns zu schützen und immer mehr Freiheiten zu ermöglichen. Wachsamkeit und persönliches Verantwortungs-Bewusstsein bleiben zentrale Forderung."
Und doch, so heißt es weiter: Es gebe mehr und mehr Grund zur Zuversicht. "Die enormen Anstrengungen der letzten Monate und Wochen tragen Früchte." Die Belastung der Krankenhäuser nehme spürbar ab. Außerdem: "Die stetig steigende Impf-Quote, die spürbar gesunkenen Inzidenzen, die beginnende Outdoor-Saison – die Zeichen stehen auf Entspannung." Fazit: "Es ist Zeit für einen großen Schritt in Richtung Normalität." Nachfolgend die heutigen Kabinett-Beschlüsse im Detail auf Grundlage der offiziellen Mitteilung aus der Staatskanzlei.
1. Katastrophenfall in Bayern wird zum 7. Juni aufgehoben.
2. Nur noch zwei Inzidenz-Schwellen
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz bezeichnet bekanntlich die Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner. Künftig gibt es laut heutigem Beschluss des bayerischen Ministerrats im Freistaat nur noch zwei maßgebliche Inzidenz-Kategorien: Demnach wird unterschieden zwischen Gebieten mit einem Wert von unter 50 und Gebieten mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenz-Bereich "unter 35" entfällt damit. "Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen", erläuterte die Staatskanzlei in einer Pressemitteilung. Für Gebiete mit einer Inzidenz über 100 gilt künftig die so genannte Bundesnotbremse: "Es gibt keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr."
3. Ab 7. Juni gilt für den Inzidenz-Bereich unter 100:
• Allgemeine Kontakt-Beschränkung: Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich zehn Personen aus maximal drei Haushalten, bei Inzidenz unter 50 dann zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher, zählen vollständig gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen – nach Vorgabe des Bundesrechts – bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
• Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen) werden wieder möglich. Erlaubt seien bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen bis 50 Personen, drinnen bis 25 Personen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100 Personen, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). "Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests", wird ergänzt.
• Schulen: Ab 7. Juni finde in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder "einschränkungsloser Präsenz-Unterricht für alle Schulen" statt. Ab 21. Juni gelte das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. "Bei entsprechend niedrigen Inzidenzen kehrt damit dann fast ganz Bayern zum normalen Schulbetrieb zurück", fasst die Staatskanzlei zusammen. Praktische Ausbildungs-Abschnitte seien generell inzidenz-unabhängig in Präsenz möglich. Im Sport-Unterricht könne auf die Masken-Pflicht verzichtet werden. An den Schulen seien weiterhin inzidenz-unabhängig zwei Mal wöchentliche Tests erforderlich. Das Test-Ergebnis werde den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und könne so auch außerschulisch genutzt werden ("Selbsttest-Ausweis").
• Kinder-Tagesstätten kehren – soweit noch Einschränkungen bestehen – analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück, bei Inzidenz unter 100 also ab 21. Juni.
• Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenz-Veranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richte sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 Meter Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zwei Mal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule, bestehe auch auf dem Hochschul-Gelände eine Masken-Pflicht.
• Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 werde der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygiene-Konzept, Kunden-Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Termin-Vereinbarungen entfalle.
• Märkte: "Märkte können outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen", heißt es dazu.
• Gastronomie: Die Innen-Gastronomie werde geöffnet und die Gastwirtschaften könnten drinnen wie draußen bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test sei nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gelte die allgemeine Kontakt-Beschränkung. Die Regelungen zur Masken-Pflicht bleiben bestehen. "Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen", so die Staatskanzlei.
• Hotellerie, Beherbergung: Zimmer könnten künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontakt-Beschränkungen zusammen aufhalten dürfen (zehn Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus maximal drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 müsse jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Corona-Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibe es bei Tests alle 48 Stunden.
• Freizeit-Einrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze und vergleichbare Freizeit-Einrichtungen, Schau-Höhlen, Besucher-Bergwerke, Stadt- und Gäste-Führungen, Spielbanken / Spielhallen und Wett-Annahme-Stellen könnten mit Infektions-Schutz-Konzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sei ein negativer Test erforderlich. "Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen", heißt es weiter.
• Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse und Tagungen werden laut heutigem Beschluss unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
• Flusskreuzfahrten werden ab 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests vor jedem Landgang in Bayern und bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolge.
• Kulturelle Events: Veranstaltungen unter freiem Himmel seien ab 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. "Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests." Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen könnten künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz böten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
• Gottesdienste: Ab 7. Juni sei in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeinde-Gesang wieder erlaubt (indoor mit FFP2-Maske). Bei Freiluft-Gottesdiensten entfalle die Masken-Pflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht werde verzichtet.
• Proben von Laien-Ensembles im Musik- und Theater-Bereich seien künftig indoor und outdoor ohne feste Personen-Obergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richte sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindest-Abstand nach Hygiene-Rahmen-Konzept). Außerschulischer Musik-Unterricht werde ohne Personen-Obergrenze (mit Abstand) zulässig.
• Sport: Für alle werde Sport (kontaktfreier Sport ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppen-Obergrenzen möglich – in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Es sei die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich, wie bei kulturellen Veranstaltungen: unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen werde die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
• Fußball-EM: München wird der einzige deutsche Austragungsort im Rahmen der bevorstehenden Fußball-Europa-Meisterschaft sein. Die bayerische Staatsregierung unterstützt laut heutiger Mitteilung "ausdrücklich Überlegungen, als Testlauf und Pilotprojekt für den Sport die Spiele der Fußball-Europa-Meisterschaft unter strengen Hygiene-Vorgaben und mit einer erweiterten Zuschauerzahl zuzulassen". Weiter heißt es dazu: "Es ist jetzt zu entscheiden, inwieweit unter den Voraussetzungen (1) vorbildlicher Infektions-Schutz-Konzepte der Spielveranstalter, (2) eines negativen aktuellen PCR-Tests jedes einzelnen Zuschauers und (3) einer gesicherten Zerstreuung der Zuschauer vor und nach dem Spiel ausnahmsweise erhöhte Zuschauerzahlen von bis zu 20 Prozent der Kapazität (das sind zirka 14 000) zugelassen werden können."
• Alten- und Pflegeheime: Die Test-Pflicht für Besucher entfalle in Gebieten mit Inzidenz unter 50. Gemeinschafts-Veranstaltungen in den Heimen seien indoor mit 25 Personen, outdoor mit 50 Personen zulässig.
4. Ab 7. Juni gilt für den Inzidenz-Bereich über 100:
• Bundes-Notbremse eins zu eins: In Gebieten mit einer Inzidenz über 100 gelte die Bundes-Notbremse künftig eins zu eins. "Es gibt keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr", wurde heute klargestellt. Für die Ausgangssperre heiße das, dass – wie vom Bund vorgesehen – zwischen 22 und 24 Uhr im Freien künftig körperlichen Bewegung erlaubt sei ("Hamburger Modell"). "Es besteht die Hoffnung, dass die Inzidenzen dauerhaft und flächendeckend so stark sinken, dass es künftig nur wenige Gebiete gibt, die noch von der Bundes-Notbremse erfasst werden", so die Staatskanzlei nach der heutigen Kabinett-Sitzung.
Entbürokratisierung: Zusätzliche Allgemein-Verfügungen der Kreisverwaltungs-Behörden seien künftig nicht mehr erforderlich. Alle Regelungen ergäben sich direkt aus der Verordnung selbst.
Zur aktuellen Lage: Corona im Landkreis Pfaffenhofen: Neueste Zahlen aus allen Gemeinden