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Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test – das gilt auch für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen.

(ty) Patienten im Klinikum von Ingolstadt können ab dem morgigen Dienstag, 8. Juni, wieder Besucher empfangen. Das wurde am heutigen Montag angekündigt. Den Angaben zufolge sind allerdings eine Reihe von Vorsichts-Maßnahmen zu beachten: Besucher müssen demnach zum Beispiel ein Attest über einen negativen Corona-Test mitbringen, der höchstens 24 Stunden alt sein darf. Das gelte auch für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen. Nachfolgen die Details im Überblick.

 

"Die epidemiologische Lage in Ingolstadt hat sich in den vergangenen Wochen deutlich verbessert, auch wenn weiter Vorsicht geboten bleibt. Ab Dienstag werden wir deswegen unser Haus wieder für Besucher unserer Patientinnen und Patienten öffnen", erklärte Andreas Tiete, der Geschäftsführer und ärztliche Direktor am Klinikum Ingolstadt. "Darüber freuen wir uns, weil der direkte Kontakt zu den Angehörigen und Freunden eine wichtige Funktion für den Heilungs-Prozess besitzt. Eine Öffnung des Hauses beruht immer auf einer Abwägung, weil wir viele Patienten mit einem geschwächten Immun-System betreuen, die des besonderen Schutzes bedürfen", ergänzt er.

Besucher dürfen laut Mitteilung des Klinikums aber nur mit einem negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, das Klinikum betreten. "Dies gilt auch für bereits Geimpfte, die auch nach vollständiger Impfung weiterhin Überträger des Corona-Virus sein können, sowie Genesene", heißt es wörtliche in einer Pressemitteilung. Zudem wird in diesem Zusammenhang klargestellt: "Es können nur Nachweise von Tests an autorisierten Stellen wie zum Beispiel den städtischen Corona-Test-Zentren oder den niedergelassenen Ärzten anerkannt werden." Tests im Klinikum selbst seien nicht möglich, wird betont.

Während des gesamten Klinik-Aufenthalts dürfe der jeweilige Patient nur einmal täglich zwischen 14 Uhr und 17 Uhr von einer von ihm benannten Kontaktperson – bis zu drei Kontakt-Personen könnten benannt werden – für maximal 30 Minuten besucht werden. Auf der Geburtsstation 41/42 gelten den Angaben zufolge weitere Ausnahmen, wie zum Beispiel eine erweiterte Besuchszeit von 8 bis 17 Uhr – außerhalb der regulären Besuchszeiten müsse der "Zugang West" neben der Notfall-Klinik an der Levelingstraße benutzt werden.

Die Besucher könnten das Kontakt-Formular von der Homepage des Klinikums downloaden und bereits zuhause ausfüllen. Unter www.klinikum-ingolstadt.de/informationen-zum-coronavirus/ finde man auch weitere aktuelle Informationen. Das Klinikum könne zur Besuchszeit ausschließlich über den Haupteingang an der Krumenauerstraße betreten werden, wo der Gesundheitscheck erfolge. "Bitte auch einen Ausweis und eine eigene FFP2-Maske mitbringen, die auf dem gesamten Gelände getragen werden muss", heißt es weiter.

Sowohl Besucher als auch Patient müssten während des gesamten Besuchs eine FFP2-Maske tragen und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Das Fenster im Patientenzimmer sei während des Aufenthalts zu öffnen. Im Mehrbett-Zimmer dürfe immer nur ein Patient Besuch empfangen. "Der Besucher des anderen Patienten wartet währenddessen bitte vor der Station", wird in der Pressemitteilung erläutert.

Es seien Besuche von Personen untersagt, die

  • in den letzten 14 Tagen unter unspezifischen Allgemein-Symptomen (zum Beispiel Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber) und respiratorischen Symptomen (zum Beispiel Husten, akute Bronchitis) jeder Schwere litten.
  • wissentlichen Kontakt zu Personen hatten, die innerhalb der letzten 14 Tage positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
  • sich auf Anordnung eines Gesundheitsamts beziehungsweise einer Kreisverwaltungs-Behörde in häuslicher Quarantäne befinden.
  • sich in den letzten 14 Tagen in Risiko-Gebieten nach Einstufung des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufgehalten haben.

Auf bestimmten Stationen des Ingolstädter Klinikums – wie zum Beispiel in den Intensiv- und Infektions-Bereichen oder in der Onkologie – gelte weiterhin das Besuchs-Verbot. "Ausnahmen sind dort zum Beispiel bei Minderjährigen ohne Begleitperson oder in lebensbedrohlichen Situationen möglich – bei ärztlicher Anordnung", erklärte die Geschäftsführer weiter. Auch hier werde ein Test-Ergebnis verlangt, "außer bei Besuchen von Patienten, die akut lebensbedrohlich erkrankt sind".

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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