68-Jährige erhielt gestern Abend einen betrügerischen Anruf: Angeblich hatte sie 700.000 Euro gewonnen.
(ty) Eine 68-Jährige aus Geisenfeld hat am gestrigen Abend einen Anruf von einem Betrüger erhalten. Der bislang Unbekannte am anderen Ende der Leitung teilte ihr laut Polizei mit, dass sie 700 000 Euro gewonnen habe. Die Frau habe die dubiose Masche allerdings schnell erkannt und daraufhin das Gespräch beendet. Die Polizei weist einmal mehr darauf hin, dass es sich bei diesem kriminellen Vorgehen um so genannten Call-Center-Betrug handelt, und warnt davor. Durch falsche Gewinn-Versprechen sollen die Angerufenen dazu verleitet werden, Geldbeträge als vermeintliche Gegenleistung für die angeblich bevorstehende Gewinn-Auszahlung an die Täter zu überweisen.
Präventions-Tipps der Polizei:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sonder-Nummern (gebührenpflichtige Sonder-Nummern beginnen zum Beispiel mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkarten-Nummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertrags-Abschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
Weitere Hinweise der Polizei:
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Konto-Auszüge und Ihre Telefon-Rechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefon-Anbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungs-Betrags einzuziehen.
- Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefon-Rechnung begleichen.
- Unberechtigte Lastschrift-Einzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Weitere Hinweise unter www.polizei.beratung.de