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Zugang haben nur vollständig gegen Corona geimpfte, von Corona genesene und per PCR-Test aktuell negativ auf Corona getestete Personen.

(ty) Bei Veranstaltungen der Stadt Pfaffenhofen gilt angesichts der Corona-Pandemie ab sofort die "3G plus"-Regel. Das wurde am heutigen Nachmittag aus dem Rathaus gemeldet. Das bedeutet, dass Besucher vollständig gegen Corona geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen oder negativ auf Corona getestet sein müssen und dies entsprechend nachzuweisen haben. Der negative PCR-Test dürfe höchstens 48 Stunden alt sein. "Ein Schnell- oder Selbsttest reicht nicht aus", wird klargestellt. Am Einlass zu den Veranstaltungen würden entsprechende Kontrollen durchgeführt. Da auch die Kontakt-Daten-Erfassung entfalle, werde der Kartenkauf wieder einfacher – sowohl online als auch bei den Vorverkauf-Stellen. Zudem werde es bei den Veranstaltungen auch wieder eine Abendkasse geben.

Die Regelung entspreche den Vorgaben der 14. bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in ihrer aktuellen Fassung, heißt es aus dem Rathaus. Von der "3G plus"-Regel betroffen seien als erstes zum Beispiel die Rathaus-Konzerte sowie die Veranstaltungen im Rahmen der "Pfaffenhofener Lesebühne".

Aber auch im Senioren-Zentrum am Hofberg gelte die "3G plus"-Regelung. "Durch das höhere Schutz-Niveau entfallen im Veranstaltungs-Bereich Masken-Pflicht, Abstands-Gebot und Personen-Obergrenzen", erläutert die Stadtverwaltung in einer aktuellen Presse-Mitteilung. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler benötigen den Angaben zufolge keinen eigenen Test-Nachweis.

Für den Besuch der Stadtbücherei, den Unterricht in der städtischen Musikschule und für die städtische Galerie gelte die "3G"-Regel. Sie besage, dass neben einem gültigen Impf-Zertifikat oder einem Genesenen-Nachweis auch ein höchstens 24 Stunden alter Schnelltest einer offiziellen Test-Station ausreiche. Für Veranstaltungen der Musikschule oder der Stadtbücherei oder in der städtischen Galerie gelte allerdings die "3G plus"-Regel. 

Im Bürgerbüro im Rathaus sowie in der Stadtverwaltung gelten weiterhin Masken-Pflicht – FFP2-Maske oder medizinische Maske – sowie die üblichen Hygiene-Regeln; Nachweise von Tests oder einer Genesung sowie Impf-Zertifikate seien dort nicht erforderlich.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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