Logo
Anzeige
Anzeige

Der Mann, der als Fahranfänger gilt, hatte 0,3 Promille intus. Damit war seine Tour beendet und ihm blüht ein Bußgeld.

(ty) Dass auch eine vergleichsweise geringe Alkoholisierung im Straßenverkehr unangenehme Folgen nach sich ziehen kann, das hat in der Nacht zum heutigen Sonntag ein junger Pkw-Lenker im Gemeinde-Bereich von Vohburg erfahren müssen. Der 20-Jährige, der aus dem Gemeinde-Bereich von Manching stammt, wurde gegen 3.50 Uhr von Streifenbeamten der Geisenfelder Polizeiinspektion gestoppt, als er mit seinem Wagen auf der Bundesstraße B16 unterwegs war. Damit war seine Tour beendet.

Nach Angaben der Polizei stellte sich bei der Überprüfung heraus, dass der 20-Jährige alkoholisiert war. Da der junge Mann gesetzlich als Fahranfänger anzusehen sei und für ihn deshalb ein Alkohol-Verbot bei Führen von Kraftfahrzeugen gelte, habe er mit zur Polizei-Dienststelle kommen müssen. Ein gerichts-verwertbarer Atemalkoholtest habe bei ihm dann einen Wert von 0,30 Promille ergeben. Deshalb müsse der Manchinger jetzt mit einer Geldbuße rechnen. Seine Weiterfahrt sei unterbunden worden.


Anzeige
RSS feed