Nach dem Vorfall in Dachau prüft die Polizei, ob ähnliche Fälle, die sich jüngst ereignet hatten, ebenfalls auf das Konto des Kindes gehen.
(ty) Am gestrigen Nachmittag hat ein 13-Jähriger im Ascherbachweg in Dachau einen Pkw der Marke Suzuki geklaut und damit eine Spritztour unternommen, die mit einem Verkehrsunfall geendet ist, sowie sich anschließend aus dem Staub gemacht. Im Zuge der Fahndung wurde der Bub gefasst. Er hatte ein verbotenes Messer und Drogen bei sich. Zumindest strafrechtlich hat das Kind altersbedingt nichts zu befürchten. Die Polizei prüft jetzt, ob der Junge auch für weitere Fälle von Fahrten mit entwendeten Autos in jüngster Vergangenheit verantwortlich ist.
Der Pkw, den sich der 13-Jährige – er wohnt laut Polizei in München – gestern gekrallt hat, war nach Angaben der Dachauer Polizeiinspektion nicht versperrt. Der Zündschlüssel habe sich in dem Fahrzeug befunden. Die Tour des Buben mit dem Wagen endete "nicht unweit in einem umzäunten Garten in der Wilhelm-Neuhäuser-Straße", erklärte ein Polizei-Sprecher. Anwohner hörten seinen Worten zufolge zunächst einen lauten Knall und sahen anschließend auch den jungen Unfall-Fahrer davonlaufen. Daraufhin wurde eine Fahndung eingeleitet.
Beteiligt an der polizeilichen Aktion waren Einsatzkräfte von der örtlichen Inspektion und auch von der Dachauer Bereitschaftspolizei sowie ein Polizeihund. Letztlich habe der mutmaßliche Auto-Dieb gefasst werden können. Im Zuge der Personalien-Feststellung seinen weitere Delikte ans Licht gekommen. Wie es heißt, hatte der Bub rechtswidrig sowohl ein so genanntes Einhand-Messer als auch "etwas Betäubungsmittel" bei sich. Das Kind sei nach den polizeilichen Maßnahmen seiner Mutter übergeben worden. Durch die Pkw-Tour verursachte der 13-Jährige laut Polizei einen Schaden in Höhe von zirka 5500 Euro.
Die Dachauer Beamten haben die weiteren Ermittlungen aufgenommen – unter anderem wegen des Verdachts des Diebstahls sowie wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Altersbedingt ist der Junge schuldunfähig. "Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist", heißt es im Strafgesetzbuch. Ungeachtet dessen wird nun von den Ermittlern auch geprüft, ob noch weitere Fälle von Fahrten mit entwendeten Autos, die sich in den vergangenen Wochen ereignet hatten, auf das Konto des Buben gehen.