Logo
Anzeige
Anzeige

Flächendeckende Einhaltung soll systematisch überprüft werden – mit Unterstützung der Polizei. "Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen."

(ty) "Die Corona-Lage in Bayern ist ernst, die Infektionszahlen erreichen Höchststände, die Gefährdung jedes Ungeimpften ist so groß wie nie", hieß es nach der heutigen Sitzung des Ministerrats aus der bayerischen Staatskanzlei. Der wichtigste Appell gehe daher an alle Bürger, die geltenden Regelungen, insbesondere auch die Basis-Hygiene-Regeln, zu beachten. Gleichzeitig ergehe der dringende Aufruf an alle, sich – soweit noch nicht geschehen – impfen zu lassen. "Denn Impfen wirkt", so die Botschaft. Mit Erreichen der roten Stufe der bayerischen Klinik-Ampel gelten mittlerweile für den gesamten Freistaat strengere Regelungen. Heute hat das Kabinett weitere Maßnahmen beschlossen. Die flächendeckende Einhaltung der Regeln soll demnach systematisch kontrolliert werden – mit verstärkter Unterstützung der Polizei. "Dabei kann die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben", wurde erklärt. Alle zuständigen Überwachungs-Behörden seien "zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert". Nachfolgend die heutigen Beschlüsse im Detail.

♦ Die 14. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung werde zum 10. November (Inkraft-Treten am 11. November) in folgenden beiden Punkten geändert:

  • Die Masken-Pflicht in der Schule gelte in der Grundschulstufe und allen weiterführenden Schulen bis auf Weiteres.
  • "Minderjährige Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theater-Gruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc."

♦ "Die staatlichen Regelungen wirken nur, wenn sie sie konsequent befolgt werden und ihre Einhaltung kontrolliert wird", wurde aus der bayerischen Staatskanzlei erklärt. "Hierbei werden die Kreisverwaltungs-Behörden nun verstärkt durch die bayerische Polizei unterstützt, die zusätzlich hierzu umgehend Polizeibeamte zur Verfügung stellt." Die Kontrollen werden den Angaben zufolge "systematisch erfolgen" und sich "insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen". Dabei könne die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. "Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen", heißt es weiter. Das Innenministerium werde beauftragt, umgehend die nötigen Schritte einzuleiten und dem Ministerrat über den Vollzug und die Erfahrungen zu berichten. "Alle zuständigen Überwachungs-Behörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert."

 

♦ Das bayerische Innenministerium werde gemeinsam mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gebeten, mit dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr abzuklären, ob und in welchen Bereichen die Corona-Amtshilfe zeitnah intensiviert werden könne – etwa beim Intensiv-Transport und im Sanitätswesen.

♦ Der Ministerrat beschloss, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen ÖGD-Testzentren zunächst bis 31. März kommenden Jahres fortzuführen. Das bayerische Gesundheits-Ministerium werde beauftragt, sicherzustellen, dass die Test-Zentren durch den öffentlichen Gesundheits-Dienst (ÖGD) im Sinne der Test-Verordnung betrieben werden. "Der Ministerrat spricht sich dafür aus, für den Zeitraum der Fortführung der lokalen ÖGD-Testzentren die Kosten für deren Einrichtung und den Betrieb durch den Freistaat Bayern zu tragen, soweit sie nicht nach der Test-Verordnung oder von anderen Kostenträgern übernommen werden", berichtete die Staatskanzlei

 

♦ "Die vierte Corona-Welle ist eine Welle der Ungeimpften", heißt es weiter. "Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie." Weil das Antikörper-Niveau gerade bei Risiko-Patienten sechs Monate nach Impfung nachlasse, steigere ein Impf-Booster den Impf-Schutz deutlich. Bayern setze daher auf flächendeckende Auffrischungs-Impfungen für alle und fahre den Impfbetrieb in seinen Impf-Zentren, die seit Oktober im Stand-by-Betrieb seien, wieder auf wöchentlich (Montag bis Freitag) rund 2000 Impfungen pro 100 000 Einwohner hoch.

"Der Ministerrat betont die Bedeutung von Auffrisch-Impfungen, die, wie die Erfahrungen aus Ländern wie etwa Israel zeigen, einen entscheidenden Einfluss zur Reduzierung des Infektions-Geschehens haben können", so die Staatskanzlei. Alle Bürgerinnen und Bürger seien daher aufgerufen, von der Möglichkeit der Booster-Impfungen Gebrauch zu machen. Begleitend stelle das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sicher, dass über die zuständigen Kreisverwaltungs-Behörden alle Personen über 60 Jahre eine direkte Information über die Bedeutung einer Auffrischungs-Impfung erreiche.

♦ Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen sei sicherzustellen, "dass alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten bereitstehen, um die schwierige Lage in der stationären Versorgung zu bewältigen". Der Ministerrat beauftrage daher das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, "zu prüfen, ob und wie hierzu erneut die Möglichkeit geschaffen werden kann, alle Kliniken sowie Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und andere geeignete Einrichtungen in das Versorgungs-Geschehen einzubeziehen".

♦ Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, für Arbeit, Familie und Soziales, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie für Gesundheit und Pflege werden – so wurde ferner beschlossen – damit beauftragt, einen Handlungs-Leitfaden für die bayerischen Betriebe auszuarbeiten und online zu stellen, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung von 3G in Betrieben behandle. Genannt werden etwa: Fragerecht des Arbeitgebers, Datenschutz, Nachweis-Pflichten, etwaiger Lohnverlust. Der Bund werde aufgefordert, umgehend eine rechtssichere Rechtsgrundlage für ein Fragerecht von Arbeitgebern nach dem Impf-Status und eine datenschutz-rechtliche Speicher-Möglichkeit des Impfstatus zu schaffen.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


Anzeige
RSS feed