Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung
"The Enfys"-Konzert in Reichertshausen
(ty) Im Rahmen des Kultur-Programms der Kommune treten am Samstag, 5. Februar, "The Enfys" (Foto oben) in der Gemeinde-Bücherei von Reichertshausen auf. Beginn des Live-Konzerts ist um 20 Uhr. Tickets mit Zuordnung zu festen Sitzplätzen gibt es zum Preis von zehn Euro. Eine verbindliche Voranmeldung ist erforderlich. Diese ist telefonisch möglich im Rathaus bei Angelika Denk unter der Rufnummer (0 84 41) 8 58 -16. Corona-bedingt werden Kontaktdaten beziehungsweise Selbstauskünfte erhoben und gespeichert, teilte die Gemeinde-Verwaltung mit.
"The Enfys" machen Pop-Rock-Musik. Die Geschichte der Band begann im Jahre 2019, als die Freunde Florian Mayr (Gitarre) und Thomas Bitscher (Gitarre) ihr bereits länger schwelendes Vorhaben in die Tat umzusetzen. "Die Leute tanzen, die Menge singt und sie feiert zum fettesten Sound aus weiblichen Vocals, zwei Gitarren, Bass, Drums und modernen elektronischen Klängen", heißt es in der Ankündigung.
Aufbau-Kurs in Sachen iPad
(ty) Am kommenden Samstag, 29. Januar, sowie am Samstag, 5. Februar, bieten der hiesige Bürgernetz-Verein und die Volkshochschule des Landkreises (VHS) jeweils von 9.30 Uhr bis 14.30 Uhr in Pfaffenhofen einen Aufbau-Kurs für den richtigen Umgang mit dem iPad an. Der Kurs, der in den Räumen des Vereins am Sparkassenplatz 11 stattfindet, richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits einen Grund-Kurs besucht haben oder schon erste Erfahrungen mit dem iPad gesammelt haben.
Themen dieses Aufbau-Kurses sind laut VHS-Ankündigung unter anderem Schriftverkehr und Tabellen-Kalkulation sowie Bild- und Video-Bearbeitung. Die Teilnehmer können ihr eigenes Gerät mitbringen oder bekommen ein Leihgerät gegen Kaution und geringe Gebühr für die Dauer des Kurses gestellt. Die Teilnahme kostet 60 Euro. Anmeldungen nimmt die VHS unter der Telefonnummer (0 84 41) 49 04 80 entgegen. Wer ein Leihgerät brauche, möge dies bei der Anmeldung angeben.
Zeugen-Suche in Wolnzach
(ty) Bei der Polizei ist gestern eine Anzeige wegen eines demolierten Metall-Zauns an der Elsenheimerstraße, Ecke Kellerstraße, in Wolnzach eingegangen. Die Beamten von der zuständigen Inspektion in Geisenfeld ermitteln jetzt strafrechtlich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und bitten um Hinweise etwaiger Zeugen. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen wurde die Tat zwischen Donnerstagnachmittag, 15 Uhr, und gestern Nachmittag, 14.30 Uhr, begangen.
Laut Polizei wurden von einem bislang unbekannten Verkehrsteilnehmer mit seinem Wagen zwei Zaun-Elemente ramponiert. Der angerichtete Sachschaden an dem Anwesen dürfte im vierstelligen Euro-Bereich anzusiedeln sein, erklärte ein Polizei-Sprecher. Möglicherweise sei der Verursacher mit einem orange-farbenen Fahrzeug unterwegs gewesen – entsprechender Lack-Abrieb sei jedenfalls gesichert werden. Sachdienliche Angaben werden unter der Telefonnummer (0 84 52) 72 00 entgegengenommen.
Förder-Programme für kleine und mittelständische Unternehmen
(ty) "Die Digitalisierung stellt einen zentralen Faktor für die Zukunfts-Fähigkeit eines Unternehmens dar und hat besonders in Zeiten der Corona-Pandemie nochmals an Bedeutung gewonnen", heißt es aus dem Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS). Mit Hilfe von Förder-Programmen biete der Freistaat kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Das KUS informiert über die förderfähigen Kosten und geltenden Richtlinien.
Das Programm "Go-Digital" sei durch eine neue Förder-Richtlinie angepasst und bis Ende 2024 verlängert worden. Ausreichend freie Mittel stünden zudem im Programm "Digital-Bonus Bayern" zur Verfügung, das bis Ende 2023 laufe. Bei Fragen hilft das KUS nach eigenem Bekunden gerne weiter. Erreichbar sind die Mitarbeiter des Kommunal-Unternehmens per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 - 40. Weitere Infos und Formulare zur Antragstellung gibt es auch auf www.kus-pfaffenhofen.de/digitalisierung
Der Digital-Bonus ermögliche kleinen und mittelständischen Unternehmen, moderne IT-Systeme zu nutzen, digitale Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln, einzuführen oder zu verbessern und die IT-Sicherheit zu erhöhen. Eine Förderung könne ab zuwendungsfähigen Ausgaben von 4000 Euro erfolgen. Dabei würden beim "Digital-Bonus Standard" bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 Prozent bei mittleren Unternehmen übernommen. Der maximale Zuschuss betrage 10 000 Euro. Einen Antrag einreichen könnten kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat haben.
Beratungs- und Umsetzungs-Leistungen in den Modulen "Digitalisierungs-Strategie", "Verbesserung des IT-Schutz-Niveaus", "IT-Sicherheit", "go-data" und "Digitale Markterschließung" stünden beim Förderprogramm "Go Digital" im Fokus. Die Beratungs-Leistung durch ausgewählte Experten basiere auf einer Potenzial-Analyse mit der Erstellung eines groben Realisierungs-Konzeptes und der entsprechenden Konkretisierung beziehungsweise Umsetzung. Beratungs-Leistungen werden laut KUS mit einer Quote von bis zu 50 Prozent auf einen maximalen Berater-Tagessatz von 1100 Euro gefördert. Der Förder-Umfang betrage maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
30 Corona-Fälle in Asyl-Unterkunft
(ty) Ein größeres Corona-Ausbruchs-Geschehen ist derzeit in einer Asylbewerber-Unterkunft in Eching im Kreis Freising zu verzeichnen. "Insgesamt 30 der knapp 190 Bewohnerinnen und Bewohner wurden positiv auf das Corona-Virus getestet", teilte das Landratsamt dazu heute mit. Bereits am Freitag waren den Angaben zufolge sieben Personen aus dieser Einrichtung betroffen gewesen. Eine Reihen-Testung am Wochenende habe mittlerweile weitere 23 positive Corona-Tests ergeben.
"Sicherheitshalber hatte die Asyl-Verwaltung am Landratsamt in Absprache mit dem Gesundheitsamt und dem Katastrophenschutz dafür gesorgt, dass Schul- und Kindergarten-Kinder bereits am Montag zuhause geblieben sind", so das Landratsamt. Ein Sicherheitsdienst werde nun vor Ort eine Ein- und Ausgangs-Kontrolle durchführen, um vor allem die vom Gesundheitsamt angeordnete Isolation positiv getesteter Personen beziehungsweise Quarantäne enger Kontakt-Personen überwachen zu können.
Eine Quarantäne-Anordnung für die gesamte Asylbewerber-Unterkunft gebe es derzeit nicht. Eine weitere Reihen-Testung sei für den morgigen Dienstag geplant. "Danach könnten weitere Maßnahmen seitens des Landratsamts folgen", erklärte ein Behörden-Sprecher.
Weitere Corona-Spaziergänge untersagt
(ty) "Aufgrund zurückliegender Ereignisse und aktuell vorliegender konkreter Erkenntnisse" untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemein-Verfügung "zur präventiven Gefahrenabwehr" am 24. und 26. Januar im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit so genannten Corona-Spaziergängen, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß bayerischem Versammlungs-Gesetz nicht eingehalten ist. Das wurde heute aus dem Rathaus gemeldet. Die Allgemein-Verfügung in vollem Wortlaut bekanntgegeben unter www.muenchen.de/amtsblatt.
"Die Allgemein-Verfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindest-Abstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden", heißt es aus dem Rathaus. Die Teilnahme an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagen-konformen Demos gegen die Pandemie-Bekämpfung sei eine Ordnungswidrigkeit und werde polizeilich verfolgt. "Gegen jeden einzelnen Teilnehmer kann ein Bußgeld bis 3000 Euro verhängt werden", wird erklärt.
Demonstrationen, die sich gegen die Pandemie-Bekämpfung richten, könnten weiterhin nach vorheriger fristgerechter Anmeldung beim Kreisverwaltungs-Referat und gemäß der dort erlassenen Auflagen durchgeführt werden, soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestünden. Gesetzlich sei grundsätzlich eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzuberechnen seien. Den behördlichen Auflagen sei strikt Folge zu leisten.
Wolf-Abschuss oder nicht?
(ty) Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, dass von der von der Regierung von Oberbayern erteilten Genehmigung zur "Entnahme" des in Oberbayern auffällig gewordenen Wolfs (wir berichteten) vorerst kein Gebrauch gemacht werden darf, hat Michaela Kaniber, Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, erklärt: "Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Allerdings bedauere ich sehr, dass das Gericht der Einschätzung der Experten-Kommission zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht gefolgt ist."
Eine Gefährdung darf nach den Worten von Kaniber nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist. "Politik muss die Sorgen und Ängste der betroffenen Menschen ernst nehmen und bei Gefahr auch präventiv handeln", so die Ministerin. "Allerdings liegen jene völlig falsch, die mit dem Vorschlag der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine Lösung vorgaukeln. Das ist unseriös, denn mit dem Jagdrecht kann nicht der europäische Schutzstatus aufgehoben werden. Nichts wäre gewonnen."
Es zeige sich vielmehr, so Kaniber weiter, dass die Bundes-Umwelt-Ministerin jetzt noch dringender die Frage des Schutz-Status und des staaten-übergreifenden Monitorings angehen müsse. "Als Ministerin, die sich für Weide-Haltung stark macht, finde ich es unabhängig vom Urteil sehr betrüblich, dass Weide-Tieren, ihrem Wohlergehen und dem Leid der Bauern in der allgemeinen Debatte so wenig Wert beigemessen wird", so Kaniber.