Die Leistungen und Beträge im Überblick. Rechnerische Belastung pro Einwohner und Jahr ist konstant rückläufig und liegt nun bei 1,30 Euro.
(ty) Die Netto-Belastung in der Sozialhilfe hat für den Landkreis Pfaffenhofen als örtlicher Träger der Sozialhilfe im vergangenen Jahr 169 000 Euro betragen. "Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 30 000 Euro oder 15 Prozent", erklärte heute Sozialamts-Leiter Siegfried Emmer bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2021. Wie er darlegte, schwanken die Netto-Ausgaben je nach Kostenhöhe, Erstattung und Unterhalts-Verpflichtungen grundsätzlich sehr. Dennoch ist seinen Worten zufolge seit dem Jahr 2018 ein klarer Abwärtstrend zu erkennen.
Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind laut Emmer zuletzt von rund 215 000 Euro im Jahr 2019 auf 199 000 Euro im Jahr 2020 zurückgegangen, was im Einklang mit weiter gesunkenen Fallzahlen steht. "Zum Jahresende 2021 konnten Gesamt-Ausgaben in Höhe von rund 216 000 € bilanziert werden, obwohl die Fallzahl weiter um vier Personen beziehungsweise Bedarfs-Gemeinschaften auf 28 gesunken ist", erklärt der Sozialamt-Leiter. Hier werde einmal mehr deutlich, "dass die Fallzahlen nicht immer das alleine ausschlaggebende Kriterium für die Höhe der Ausgaben sind", so Emmer. Die Belastung pro Einwohner sei bei den beim Landkreis verbleibenden Sozialhilfe-Aufwendungen weiter rückläufig. Sie habe im vergangenen Jahr 1,30 Euro je Einwohner betragen (2020: 1,55 Euro, 2019: 2,15 Euro, 2018: 3,21 Euro).
Die gesamten Landkreis-Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) lagen laut Bericht von Emmer im vergangenen Jahr bei fast 4,32 Millionen Euro. Das bedeute gegenüber dem Vorjahr, als 3,79 Millionen Euro zu Buche standen, einen Anstieg um knapp 14 Prozent. "Diese Ausgaben erreichten zwar nicht die Höhe von 4,4 Millionen Euro, die noch im November 2021 für den Sozial-Ausschuss kalkuliert wurde, dennoch stellen sie einen neuen Höchststand dar", erklärt Emmer. Deutlich positiver wirke sich allerdings auf den Landkreis-Haushalt aus, dass für das vergangene Jahr eine Bundes-Beteiligungs-Quote von 70,1 Prozent festgelegt worden sei. Somit bleiben laut Emmer in der Endabrechnung beim Landkreis für das vergangene Jahr lediglich 1,29 Millionen Euro als endgültige Ausgaben.
Wie Emmer weiter berichtet, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige (jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft) gegenüber dem Jahr 2020 leicht gestiegen. Sie summierten sich im vergangenen Jahr auf rund 2,78 Millionen Euro gegenüber gut 2,53 Millionen im Jahr zuvor. "Das bedeutet eine Steigerung um knapp zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr", so Emmer. "Die Mehrung lässt sich dabei mit den leicht gestiegenen Fallzahlen erklären, denn diese sind von 400 Ende 2020 auf 409 Ende 2021 gestiegen." Neben den angehobenen Regelsätzen habe im Jahr 2021 aber auch die Corona-Sonderzahlung mit 150 Euro pro Person die Summe der Leistungen erhöht.
Eine große Rolle spielen laut Emmer unverändert auch die Unterkunfts-Kosten inklusive der steigenden Nebenkosten sowie die laufenden und einmaligen Bedarfe der Leistungs-Bezieher. "Bei diesen Leistungen handelt es sich im Übrigen um eine so genannte Bundes-Auftrags-Verwaltung", teilte das Landratsamt heute per Presse-Information mit. Das bedeute: "Der Bund übernimmt die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig." Der Betrag von rund 2,78 Millionen Euro belaste somit nicht den Haushalt des Landkreises Pfaffenhofen.