39-Jähriger hätte den Motorroller nicht fahren dürfen, weil ihm schon vor Jahren seine Fahrerlaubnis entzogen worden war.
(ty) Ein 39 Jahre alter Motorroller-Fahrer ist am frühen gestrigen Abend bei einer Verkehrs-Kontrolle in Schrobenhausen aufgeflogen und wird sich jetzt auf strafrechtlichen Ärger einstellen müssen. Aber nicht nur er. Gestoppt worden war der Mann, der auch im Gemeinde-Bereich von Schrobenhausen wohnt, gegen 18.10 Uhr von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion, als er mit dem Zweirad gerade auf der Johannes-Senser-Straße unterwegs war. An eine Weiterfahrt war dann nicht mehr zu denken.
Wie die Polizei heute mitteilte, stellte sich im Zuge der Überprüfungen heraus, dass dem 39-Jährigen die Fahrerlaubnis bereits vor Jahren entzogen worden war. Ein Polizei-Sprecher erklärt: "Der Zweirad-Fahrer hatte somit auch nicht die für den Roller erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse AM." Die Tour war somit für den Schrobenhausener an Ort und Stelle beendet. Ihn erwarte jetzt ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die 41-jährige Halterin des Rollers erwarte ein Strafverfahren wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis .