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Die Pkw-Lenkerin hatte 1,2 Promille intus, als sie am gestrigen Abend bei einem Überhol-Manöver insgesamt drei Auto demolierte.

(ty) Auf handfesten strafrechtlichen Ärger muss sich eine 51-Jährige einstellen, die am frühen gestrigen Abend in Pfaffenhofen betrunken am Steuer ihres Autos gesessen und dabei einen Verkehrsunfall verursacht hat. Gegen die Frau sei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen Unfallflucht eingeleitet worden, erklärte heute ein Sprecher der örtlichen Polizeiinspektion. Der Führerschein der Crash-Fahrerin ist außerdem gleich einkassiert worden.

Gescheppert hatte es gegen 18.25 Uhr, als die Frau, die auch im Gemeinde-Bereich von Pfaffenhofen wohnt, mit ihrem Pkw auf der Moosburger Straße stadtauswärts unterwegs war. Als sie ein anderes Fahrzeug überholen wollte, geriet sie laut Schilderung der Polizei mit ihrem Wagen zu weit nach links und krachte dann gegen ein geparktes Auto. "Durch die Wucht des Aufpralls wurde dieses wiederum auf ein anderes Fahrzeug geschoben", heißt es im Bericht der Polizei. Nach dem Zusammenstoß habe sich die 51-Jährige von der Unfallstelle entfernt und sei in eine Seitenstraße gegangen.

Ein aufmerksamer Zeuge sei der Frau nachgegangen. Unweit der Unfallstelle sei die 51-Jährige schließlich von den angerückten Streifenbeamten gestellt worden. Ihnen gegenüber habe sie dann auch zugegeben, den Unfall verursacht zu haben. Der entstandene Sachschaden wurde auf insgesamt 10 000 Euro geschätzt. Verletzt worden sei bei dem Unfall-Geschehen niemand. Nachdem bei der Frau zunächst Alkohol-Geruch festgestellt worden war, bestätigte ein anschließender Test den im Raum stehenden Verdacht: Laut heutiger Mitteilung ergab dieser einen Wert in Höhe von 1,2 Promille. Damit waren die weiteren Schritte klar.

Die Frau musste die Beamten zur Polizeiwache begleiten und dort eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihr Führerschein wurde sichergestellt. Den dürfte die Pfaffenhofenerin so schnell nicht wiedersehen. Im Zuge des Strafverfahren, das ihr nun bevorsteht, droht ihr auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf – wie auch in diesem Fall – nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. 


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