21-Jähriger wurde in der vergangenen Nacht in Ingolstadt gestoppt und blickt nun einem Strafverfahren entgegen.
(ty) Ein 21-Jähriger ist gestern Abend gegen 23 Uhr mit einem E-Scooter auf der Maximilianstraße in Ingolstadt unterwegs gewesen, als ihm eine Polizei-Kontrolle zum strafrechtlichen Verhängnis geworden ist. Nachdem die Streifenbeamten bei dem Mann zunächst Alkohol-Geruch festgestellt hatten, wurde ein Atem-Test durchgeführt. Dieser ergab laut heutiger Mitteilung einen Wert von rund 1,2 Promille. Der Alkohol-Sünder musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft die Sicherstellung des Führerscheins angeordnet. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr folgt.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."