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Der 33-jährige Lenker der Zugmaschine kriegt nun aus mehreren Gründen Ärger. Unter anderem geht es um Fahren ohne Fahrerlaubnis.

(ty) Eine allgemeine Geschwindigkeits-Messung hat am späten gestrigen Vormittag im Gemeinde-Bereich von Ernsgaden gleich mehrere Verstöße in Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Gespann ans Tageslicht gebracht. Der Fahrer des Traktors, ein 33-Jähriger aus der Gemeinde Geisenfeld, muss sich laut Polizei jetzt unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen eines Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz sowie wegen Verstößen gegen die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung und gegen die Straßen-Verkehrs-Ordnung verantworten. Aber der Reihe nach.

Der 33-Jährige war mit dem Gespann auf der Staatsstraße 2232 unterwegs, als er gegen 11.40 Uhr ins Visier der Streifenbeamten von der Polizeiinspektion aus Geisenfeld geriet. Im Zuge der besagten Tempo-Kontrolle sei per Laser-Messung festgestellt worden, dass das Gespann mit einer Geschwindigkeit von knapp 40 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen sei. Allerdings, so erklärte heute ein Polizei-Sprecher: "Aufgrund der Tatsache, dass an die Zugmaschine ein zulassungsfreier Anhänger angehängt war, wäre es dem 33-Jährigen lediglich erlaubt gewesen, das Gespann mit einer Höchst-Geschwindigkeit von 25 km/h zu führen." 

Damit aber nicht genug: Außerdem sei die Fahrerlaubnis-Klasse "L", die der 33-Jährige vorweisen konnte, nur bis zu einem Anhänger-Betrieb von bis zu 25 Kilometer pro Stunde gültig. Deshalb wird dem Mann nun auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt. Am Anhänger selbst wurden nach Angaben der Polizei ebenfalls Verstöße festgestellt. Wie dazu heute erklärt wurde, sei an diesem kein aktuelles Wiederholungs-Kennzeichen angebracht gewesen. Außerdem sei während des Fahr-Betriebs die Auflauf-Bremse verbotenerweise gesperrt gewesen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang die Landwirte ausdrücklich darauf hin, "dass zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger zwingend mit einem lesbaren und einem aktuellen Wiederholungs-Kennzeichen ausgestattet werden müssen". Zudem werde beim zulassungsfreien Anhänger-Betrieb um Einhaltung der Höchst-Geschwindigkeit von 25 km/h gebeten. "Bei Überschreitung der erlaubten Höchst-Geschwindigkeit, werden solche Anhänger zulassungs- und versicherungs-pflichtig", wird betont. "Zusätzlich ergeben sich Änderungen im Fahrerlaubnis-Recht."


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