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Der 29-Jährige hatte 2,6 Promille intus, als er gestern Abend verunglückte. Ihm droht nun der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

(ty) Schwere Verletzungen hat am frühen gestrigen Abend ein 29-Jähriger erlitten, der im Gemeinde-Bereich von Manching im ziemlich betrunkenen Zustand mit einem E-Scooter verunglückt ist. Der folgenreiche Unfall, der auch strafrechtliche Konsequenzen hat, ereignete sich gegen 18.10 Uhr im Ortsteil Niederstimm. Wie die Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt heute mitteilte, war der 29-Jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen mit dem Elektro-Kleinstfahrzeug auf der Messerschmittstraße unterwegs, als er auf Höhe der Ursinusstraße stürzte. Dabei habe er sich schwere Verletzungen zugezogen.

Nach der Erstversorgung vor Ort wurde der Verunglückte vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus nach Ingolstadt gebracht. Laut Polizei war bei ihm auch "starker Alkohol-Geruch" festgestellt worden. Ein Alkomat-Test habe dann einen Wert von 2,6 Promille ergeben. Deshalb musste der Mann in der Klinik zudem eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Auf ihn komme nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. Außerdem erwartet ihn ein ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffen-Gesetz, da er nach Angaben der Polizei ein Einhand-Messer bei sich hatte. Dieses sei sichergestellt worden. 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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