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58-Jährigem wurde am gestrigen Abend eine Verkehrs-Kontrolle zum Verhängnis. Ihm droht nun ein Strafverfahren.

(ty) Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle ist am gestrigen Abend einem 58 Jahre alten Mann im Stadtgebiet von Pfaffenhofen zum strafrechtlichen Verhängnis geworden. Gestoppt wurde er gegen 20.15 Uhr von Streifenbeamten der örtlichen Polizeiinspektion, als er mit seinem TGB-Motorroller gerade auf der Schrobenhausener Straße unterwegs war. An eine Weiterfahrt war dann allerdings nicht mehr zu denken – diese wurde ihm dann auch gleich untersagt.

Laut heutiger Mitteilung stellte sich bei der Überprüfung heraus, dass es sich bei dem von dem 58-Jährigen gelenkten Zweirad nicht um ein Mofa, sondern um ein fahrerlaubnis-pflichtiges Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Kilometer pro Stunde handelte. Da der Mann, der auch in Pfaffenhofen wohnt, allerdings nicht über die entsprechende Fahrerlaubnis verfüge, erwarte ihn nun eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. "Er musste seinen Roller an Ort und Stelle stehen lassen", so ein Polizei-Sprecher.


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