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Der Mann kam auf einem E-Scooter angerollt, um einen Termin wahrzunehmen. Nun drohen ein Bußgeld, Strafpunkte und ein Fahrverbot.

(ty) Ein alkoholisierter 27-Jähriger ist am gestrigen Vormittag gegen 10.25 Uhr mit einem E-Scooter zur Polizeiinspektion in Schrobenhausen gefahren, um dort einen Termin wahrzunehmen. Laut heutiger Mitteilung fiel den Beamten dann Alkohol-Geruch bei dem Mann auf. Ein daraufhin sogleich vor Ort durchgeführter Test habe schließlich einen Wert in Höhe von "knapp über 0,5 Promille" ergeben. Dem Schrobenhausener drohen nun ein sattes Bußgeld, Strafpunkte und ein Fahrverbot.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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