In 1704 der 2056 Kommunen in Bayern haben die Bürger am 15. August frei. Festgelegt wird das anhand der Daten vom Landesamt für Statistik.
(ty) In Deutschland ist "Mariä Himmelfahrt" nur im Saarland sowie in vielen Gemeinden von Bayern ein gesetzlicher Feiertag. Wie das bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist im Freistaat Bayern das Fest in 1704 von insgesamt 2056 Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Kommunen der kommenden Montag, 15. August, ein gesetzlicher Feiertag ist, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag.
Das bayerische Landesamt für Statistik erläutert zum Hintergrund: Gemäß Artikel 1, Absatz 1, Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertags-Gesetz) ist in Bayern der 15. August – "Mariä Himmelfahrt" – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz hatten. Auf welche Kommunen dies zutreffe, stellt gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Feiertags-Gesetzes das bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der jüngsten Volkszählung fest.
Die aktuelle Festlegung, in welchen Gemeinden den Freistaates "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag sei, beruhe auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Nach Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik ist das Fest "Mariä Himmelfahrt" demnach in 1704 von insgesamt 2056 Gemeinden in Bayern ein gesetzlicher Feiertag. "In Oberbayern und Niederbayern ist der 15. August 2022 überall Feiertag, da dort in allen Gemeinden zum Zeitpunkt des Zensus 2011 die Zahl der Katholiken jeweils in den Regionen überwog", teilte die Behörde mit.
Auch in der Oberpfalz (96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) ist der 15. August nach Angaben des bayerischen Landesamts für Statistik für die meisten Bürgerinnen und Bürger frei. In den meisten Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken beziehungsweise Mittelfranken sei "Mariä Himmelfahrt" hingegen kein Feiertag. Dort seien nämlich nur 46,3 Prozent beziehungsweise 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch.
Während "Mariä Himmelfahrt" in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt ein gesetzlicher Feiertag sei, werde in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen gearbeitet beziehungsweise seien die Geschäfte geöffnet. Heuer fällt "Mariä Himmelfahrt" auf einen Montag. Eine Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen das Fest "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, findet sich online im digitalen Informations-Angebot des bayerischen Landesamts für Statistik unter diesem Link.
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