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Ein 36-Jähriger, der am Münchner Flughafen kontrolliert wurde, hatte ungekühltes Fleisch einer Ziege sowie deren Schädel und Magen im Gepäck.

(ty) Der Fall wurde heute öffentlich gemacht: Im Rahmen der Gepäck-Kontrolle eines aus Kamerun kommenden Mannes haben Zöllner am Flughafen von München Anfang dieses Jahres eine schaurige Entdeckung gemacht: "Insgesamt 16 Kilogramm ungekühltes Fleisch einer Ziege, deren Schädel und auch ihr offen liegender Magen befanden sich im Koffer des 36-jährigen Reisenden", berichtet der Zoll. Das als Geschenk eingepackte Fleisch habe sich in einem Karton befunden.

"Das Fleisch war aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen nicht einfuhrfähig", erklärt der Zoll in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung zu dem Vorfall. Das Fleisch wurde den Angaben zufolge zunächst eingezogen sowie anschließend der fachgerechten Vernichtung zugeführt. Die Entsorgungs-Kosten habe der 36-Jährige getragen.

Zum Hintergrund erklärt der Zoll: "Da das Einschleppen von Tierseuchen auch bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die Reisende in ihrem Gepäck zum persönlichen Verbrauch mit sich führen, nicht ausgeschlossen werden kann, gelten gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 für die Einfuhr derartiger Produkte in die EU strenge veterinärrechtliche Bestimmungen."

Werden Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, wie zum Beispiel Käse oder Wurstwaren, privat eingeführt, so müssen diese Waren laut Zoll dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbsmäßige Einfuhr-Sendungen. Das heißt: "Reisende, die solche Waren mit sich führen, sind bei der Einreise in die Europäische Union an einer Grenzkontrollstelle veterinärrechtlich zu kontrollieren."

Zudem müssten die Erzeugnisse von festgelegten Gesundheits-Bescheinigungen und einem gültigen Begleit-Dokument begleitet sein. Entsprächen die Waren nicht den Einfuhr-Voraussetzungen, würden die Sendungen vom Zoll zurückgewiesen. Sie müssten dann gegebenenfalls an Ort und Stelle entsorgt werden.


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