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Ab morgen treten weitere Lockerungen in Kraft. Demnach reicht künftig ein negativer Selbsttest. FFP2-Masken-Pflicht bleibt bestehen. 

(ty) Das Klinikum von Ingolstadt lockert seine Corona-Test-Regelungen für Besucherinnen und Besucher weiter. Ab dem morgigen Freitag, 10. Februar, sei für den Besuch von Angehörigen in dem Krankenhaus nur noch ein negativer Corona-Selbsttest und nicht mehr, wie zuvor, der Test einer offiziellen Corona-Test-Station nötig. Das wurde heute per Presse-Information bekanntgegeben. Nachfolgend die dann für Besuche im Klinikum von Ingolstadt geltenden Vorgaben im Überblick. 

Die Grundlage für die neuerliche Lockerung der Corona-Test-Regelungen gebe der Freistaat Bayern, der damit von den Vorgaben des Bundes abweiche, erklärt das Klinikum zum Hintergrund. Besucherinnen und Besucher bestätigen – so wurde heute dargelegt – künftig am Einlass schriftlich, dass sie sich in den vergangenen 24 Stunden negativ auf Corona getestet haben. "Wir vertrauen auf die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher, die ihre Angehörigen im Haus besuchen", betont Andreas Tiete, Geschäftsführer und Ärztlicher Direktor am Klinikum. Lesen Sie dazu auch: Bayern lockert Corona-Regelungen für Besuche in Kliniken und Pflegeheimen

Besucherinnen und Besucher mit aktuellem negativem Corona-Selbsttest können laut Klinikum-Angaben ihre Angehörigen zwischen 14 und 19 Uhr für 90 Minuten besuchen. Pro Tag sei eine Besucherin beziehungsweise ein Besucher pro Patient oder Patientin erlaubt. Damit wolle man sicherstellen, dass auch in Mehrbett-Zimmern jeder Patient die Möglichkeit für Besuche habe. Denn pro Zimmer sei nur eine Besucherin oder ein Besucher gleichzeitig möglich. Das Klinikum könne über den Haupteingang betreten und bis 20 Uhr darüber verlassen werden. Danach sei nur noch der Ausgang über die Notaufnahme möglich.

Wichtig: Die FFP2-Masken-Pflicht für Besucherinnen und Besucher bleibe bestehen, wird betont. Beim Besuch näherer Verwandter seien Kinder als Besucherinnen und Besucher erlaubt – zusätzlich ein Kind pro Tag. Auch diese bräuchten ab dem Alter von sechs Jahren aber einen negativen Corona-Selbsttest. Ausgeschlossen seien alle Personen mit Erkältungs-Symptomen. Das gelte auch für alle, die in den jeweils vergangenen zehn Tagen Kontakt zu an Corona erkrankten Menschen hatten.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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