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Geld vom Freistaat: Pfaffenhofener Landratsamt weist darauf hin, dass eine weitere Ausnahme- oder Härtefall-Regelung nicht in Betracht kommt.

(ty) Der Freistaat unterstützt den Sportbetrieb in den bayerischen Sport- und Schützen-Klubs in Form einer so genannten Vereins-Pauschale. Die Zuschüsse müssten grundsätzlich bis spätestens zum 1. März des Förderjahrs beim zuständigen Landratsamt beantragt werden. Wie die Pfaffenhofener Kreis-Behörde jetzt mitteilt, wurde die Antragsfrist für die Abgabe der Vereins-Pauschale für das Förderjahr 2023 nun ausnahmsweise um zwei Wochen bis zum 15. März 2023 verlängert. "Den Vereinen wurde damit mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sport-Förder-Richtlinien des Freistaates Bayern verbundenen Änderungen gegeben", heißt es dazu.

"Bei dieser Frist handelt es sich aber um eine so genannte Ausschlussfrist", betont Corinna Wilkendorf vom Sachgebiet "Kommunale Angelegenheiten" am Landratsamt von Pfaffenhofen. Das bedeute: "Eine weitere Ausnahme- oder Härtefall-Regelung kommt nicht in Betracht." Wer weitere Informationen zu diesem Thema benötigt oder Fragen hat, kann sich mit Corinna Wilkendorf in Verbindung setzen; sie ist telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 45 2 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

Die Vereins-Pauschale wird nach Angaben des bayerischen Innen-Ministeriums jährlich unter Beachtung der Sport-Förder-Richtlinien des Freistaats zur Unterstützung des Sportbetriebs der Vereine ausgereicht. Die Höhe der den jeweiligen Klubs zustehenden Vereins-Pauschale wird mit Hilfe so genannter Mitglieder-Einheiten ermittelt, wobei dabei Mitgliedschaften von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Einsatz von Übungsleiter-Lizenzen besonders stark gewichtet werden.


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