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Der 31-Jährige hatte rund 1,6 Promille, als er an einer Ampel bei Manching mit seinem Audi ins Heck eines Mercedes knallte.

(ty) Ein stark alkoholisierter 31-Jähriger hat am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Manching einen Pkw-Unfall gebaut, bei dem nicht unerheblicher Sachschaden an zwei Autos entstanden ist, und sich danach einfach aus dem Staub gemacht. Wenig später bekam der Audi-Lenker, der im Gemeinde-Gebiet von Geisenfeld wohnt, allerdings Besuch von der Polizei. Er ist jetzt seinen Führerschein los und blickt einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle entgegen.

Gescheppert hatte es gegen 19.45 Uhr. Wie die Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt heute mitteilte, ist folgendes geschehen: Ein 35-Jähriger aus Geisenfeld war mit seinem Mercedes auf der Verlängerung der Ortsdurchfahrt "Am Keltenwall" und weiter auf der Staatsstraße 2335 unterwegs. An einer Ampel, kurz nach der Ortsausgang von Manching, habe er dann verkehrsbedingt warten müssen. Der 31-Jährige sei nun mit seinem Audi ins Heck des stehenden Mercedes gekracht. Dabei sei an den beiden Fahrzeugen insgesamt ein Sachschaden in Höhe von ungefähr 6000 Euro entstanden.

Nach einem kurzen Gespräch zwischen den beiden Pkw-Lenkern "stieg der Unfall-Verursacher wieder in seinen Pkw ein und entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um weitere notwendige Veranlassungen zu kümmern", erklärte heute eine Polizei-Sprecherin. Der 35-Jährige habe sich jedoch das Kennzeichen des Audi gemerkt. Deshalb standen nur wenig später Streifenbeamte bei dem geflüchteten 31-jährigen Crash-Verursacher auf der Matte. Nachdem sie Alkohol-Geruch bei dem Mann festgestellt hatten, folgte ein Atem-Test. Dieser bestätigte den im Raum stehenden Verdacht und ergab laut Polizei einen Wert in Höhe von knapp 1,6 Promille.

Der Mann musste deshalb im Anschluss eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei sein Führerschein von den Gesetzeshütern beschlagnahmt worden. Den 31-Jährigen erwarte jetzt ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen des unerlaubten Entfernen vom Unfallort. In diesem Zusammenhang muss der Geisenfelder auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. 


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