Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, kein Führerschein, abgelaufenes Roller-Kennzeichen. Dem Teenager droht viel strafrechtlicher Ärger.
(ty) Eine wilde Verfolgungsjagd hat sich ein führerscheinloser Motorroller-Fahrer in der Nacht zum heutigen Mittwoch mit Streifenbeamten von der Polizeiinspektion in Schrobenhausen geliefert. Als der 17-Jährige in Langenmosen zu einer Verkehrs-Kontrolle angehalten werden sollte, habe er seine Maschine – auf der sich auch ein 15-jähriger Sozius befand – beschleunigt und sei mit bis zu 90 Kilometer pro Stunde davongerauscht. Die Flucht endete in Hörzhausen in einem Straßengraben. Für den Teenager hat das Ganze nun handfeste strafrechtliche Konsequenzen.
Gegen 23.10 Uhr wollten Streifenbeamten den Roller, der ein abgelaufenes Versicherungs-Kennzeichen getragen habe, einer Überprüfung unterziehen. Auf die Anhalte-Signale habe der 17-jährige Zweirad-Fahrer jedoch nicht reagiert, sondern stattdessen mächtig Gas gegeben. "Unter Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer versuchte der Fahrer über mehrere Ortschaften, sich der Kontrolle zu entziehen", heißt es wörtlich im heutigen Bericht der Polizei-Dienststelle aus Schrobenhausen.
In Klingsmoos sei es beinahe zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw gekommen. Im Schrobenhausener Ortsteil Hörzhausen nahm die Flucht nach Angaben der Polizei schließlich in einem Graben ein jähes Ende. Die beiden Teenager seien bei dem Unfall unverletzt geblieben. Sie seien von den Einsatzkräften gefasst worden. Der 17-jährige Motorroller-Fahrer und sein zwei Jahre jüngerer Begleiter – beide stammen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg – seien dann zur Polizei-Dienststelle nach Schrobenhausen gebracht worden. Die Eltern der beiden Jugendlichen seien informiert worden.
Der Roller, für den der 17-Jährige nach Angaben der Gesetzeshüter keinen Eigentums-Nachweis erbringen konnte, wurde erst einmal sichergestellt. Auch diesbezüglich laufen derzeit die Ermittlungen der Polizei, hieß es auf Nachfrage unserer Redaktion. Der 17-Jährige werden sich strafrechtlich unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten müssen. Zeugen oder etwaige geschädigte Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion in Schrobenhausen zu melden; Telefon (0 82 52) 89 75 0 zu melden.