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Finanzielle Unterstützung des Freistaats kann von Sport- und Schützen-Klubs bis 15. Mai beim Landratsamt beantragt werden. 

(ty) Ab sofort und bis zum 15. Mai dieses Jahres können auch im Landkreis Pfaffenhofen die Sport- und Schützen-Vereine einen allgemeinen Energiepreis-Zuschuss des Freistaats bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Darauf hat das Landratsamt heute per Presse-Mitteilung hingewiesen. Mit dem allgemeinen Energiepreis-Zuschuss solle den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme gegriffen werden. Gerade die Corona-Pandemie habe sich gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten. Gestellt werden können die Anträge beim Landratsamt in Pfaffenhofen.

Zuvor hatte schon der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf die Unterstützung der Vereine hingewiesen. Man wolle damit in Krisenzeiten unbürokratisch helfen. Der Energiepreis-Zuschuss soll laut Mitteilung des Landratsamts dazu beitragen, dass die Vereins-Sportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. "Der Freistaat stellt den Sport- und Schützen-Vereinen hierfür insgesamt 18 Millionen Euro zur Verfügung", fasst Vize-Landrat Karl Huber (Bürgerliste) zusammen. Ein allgemeiner Energiepreis-Zuschuss werde denjenigen Sport- und Schützen-Klubs auf Antrag gewährt, die erhöhte Energie-Ausgaben haben und im laufenden Jahr die Vereins-Pauschale erhalten. Maximal betrage der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereins-Pauschale für 2023. 

Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreis-Zuschusses ist laut Landratsamt eng mit der Vereins-Pauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai dieses Jahres sei eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungs-Behörden möglich. Ein Antrags-Formular erhalten Klubs beim Landratsamt Pfaffenhofen und den Dachverbänden des organisierten Sports. Auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen steht der Antrag ebenfalls zur Verfügung; hier der direkte Link. Hier können die "Richtlinien über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreis-Zuschusses" sowie der entsprechende Antrag abgerufen und heruntergeladen werden. Im Zuge der Antragstellung müssen laut Landratsamt keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden.

Die Auszahlung des Energiepreis-Zuschusses erfolge zusammen mit der Vereins-Pauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereins-Pauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssten Vereine erst im Jahr 2024 – und zwar bis zum 30. April 2024 – einreichen. Für Rückfragen und weitere Informationen steht am Landratsamt in Pfaffenhofen Corinna Wilkendorf zur Verfügung; sie ist unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 4 52 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. 


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