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27-Jähriger flog in Bergheim auf, ist den Führerschein los. Ob auch einem 23-Jährigen ein Strafverfahren blüht, hängt vom Ergebnis der Blutuntersuchung ab.

(ty) Zwei nicht unerheblich alkoholisierte Autofahrer sind in der vergangenen Nacht im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden. Ein 27-Jähriger wurde in Bergheim gestoppt: Er ist jetzt seinen Führerschein los und blickt einem Strafverfahren entgegen. Für einen 23-Jährigen war im Gemeinde-Gebiet von Rohrenfels unfreiwillig Endstation: Ober auch er den Entzug seiner Fahrerlaubnis befürchten muss oder ob er unter anderem mit einem Fahrverbot davonkommt, das hängt nun vom Ergebnis der Blutuntersuchung ab.

Der 27-Jährige war am gestrigen Abend, wenige Minuten vor 23 Uhr, von Streifenbeamten der Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau gestoppt worden, als er mit seinem Pkw gerade im Bereich von Bergheim unterwegs war. Im Zuge der Verkehrs-Kontrolle sei bei dem Mann, der auch im Gemeinde-Gebiet von Bergheim wohnt, die erhebliche Alkoholisierung festgestellt worden. Ein Atem-Test habe einen Wert in Höhe von umgerechnet fast 1,4 Promille ergeben. Deshalb musste der Mann zur Blutentnahme und sein Führerschein wurde gleich einkassiert. Ihn erwarte jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

In diesem Zusammenhang muss der 27-Jährige auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Diese Regelung könnte ebenfalls dem eingangs genannten 23-Jährigen zum Verhängnis werden, der heute gegen 0.50 Uhr mit seinem Transporter in Baiern bei Rohrenfels gestoppt worden ist. Nachdem die Streifenbeamten bei dem jungen Mann, der im Gemeinde-Gebiet von Rohrenfels wohnt, Alkohol-Geruch festgestellt hatten, wurde ein Test durchgeführt. Dieser habe knapp 1,1 Promille ergeben.

Auch der 23-Jährige musste zur Blutentnahme. "Seinen Führerschein durfte er zunächst noch behalten, da erst das genaue Ergebnis der Blutuntersuchung abgewartet werden muss", erklärte die Polizei. Sollte sich bei der Labor-Auswertung ein Alkohol-Pegel von 1,1 Promille oder mehr ergeben, dann muss auch der 23-Jährige mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen und in diesem Zusammenhang den Entzug seiner Fahrerlaubnis befürchten. Ergibt sich ein Wert unter 1,1 Promille, dann erwarten den 23-Jährigen ein sattes Bußgeld, zwei Strafpunkte und ein Fahrverbot.


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