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Kleintransporter-Lenker (28) unter Drogen. Er und der Beifahrer (19) hatten zudem verbotene Waffen bei sich. Weiterfahrt erst nach Bezahlung von 1000 Euro.

(ty) Im Zuge der Schleierfahndung auf der A9 im Kreis Pfaffenhofen sind zivile Streifenbeamte von der Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt auf einen 28-jährigen Pkw-Lenker aus Polen gestoßen, der Drogen konsumiert hatte. Wie aus dem heutigen Bericht der Ordnungshüter hervorgeht, sei bei der Kontrolle auf dem Parkplatz "Baarer Weiher" im Wagen des Mannes ein so genanntes Butterfly-Messer gefunden worden, das er gemäß Waffen-Gesetz nicht mitführen dürfte. Ein ähnliches Messer habe der 19-jährige Beifahrer dann bei der Personen- und Fahrzeug-Durchsuchung den Beamten ausgehändigt. Nach der Hinterlegung von 1000 Euro durften die beiden Männer, nun aber mit dem 19-Jährigen am Steuer, ihre Tour fortsetzen. 

Gegen 15 Uhr habe die Zivil-Streife den 28-jährigen Polen, der mit einem Kleintransporter auf der Autobahn in Richtung Nürnberg unterwegs war, im Rahmen der Schleierfahndung zur Kontrolle angehalten. Hierbei entdeckten die Beamten in einer Ablage oberhalb des Handschuhfachs ein Butterfly-Messer, das, wie es heißt, "zugriffsbereit dort abgelegt war". Bei der anschließenden Durchsuchung habe der 19 Jahre alte Beifahrer den Einsatzkräften ein gleichartiges Messer übergeben, das sich in seiner Hosentasche befunden hatte. "Die mitgeführte Messerart ist gemäß dem Waffen-Gesetz verboten", erklärt ein Polizei-Sprecher. Deshalb geht es um eine Straftat. "Die Waffen wurden zur Einziehung sichergestellt."

Im Rahmen der weiteren Überprüfung habe man beim Fahrer "deutliche körperliche Anzeichen" auf vorangegangenen Drogen-Konsum festgestellt. Ein Urin-Test habe den Anfangs-Verdacht bestätigt: Er reagiert laut Polizei positiv auf THC und Amphetamin. Daher musste der 28-Jährige auf der Polizei-Dienststelle eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Der laut den Ordnungshütern "nüchterne" Beifahrer übernahm daraufhin das Steuern des Kleintransporter. Betäubungsmittel seien nicht gefunden worden. Zur Sicherung des Strafverfahrens habe die Staatsanwaltschaft aus Ingolstadt die Hinterlegung von 1000 Euro angeordnet. Nach dem Einzug dieser Summe durften die Männer weiterreisen. 


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