Um das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Nutz- und Hausgeflügel-Bestände zu minimieren, galten seit November besonders strenge Regeln.
(ty) Es gibt Erleichterung für die Geflügel-Halter im Kreis Pfaffenhofen: Das Landratsamt hebt nach eigenem Bekunden seine Allgemein-Verfügung vom 24. November vergangenen Jahres nun vollständig auf. Um das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Nutz- und Hausgeflügel-Bestände zu minimieren, waren bekanntlich vorbeugende tierseuchen-rechtliche Maßnahmen angeordnet worden – wie zum Beispiel betriebsbezogene Biosicherheits-Maßnahmen auch für Betriebe bis 1000 Tiere sowie ein Verbot der Fütterung von Wildvögeln.
Wie das Landratsamt nun am heutigen Mittwoch mitteilt, komme das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) nach Prüfung der aktuellen Seuchenlage für ganz Bayern zu dem Ergebnis, dass auf Grund der starken Abnahme von nachgewiesenen HPAI-Infektionen bei Wildvögeln in den vergangenen Wochen auch im Freistaat nur noch von einem moderaten Risiko für den Eintrag von HPAI in Geflügel-Haltungen durch den Kontakt mit Wildvögeln ausgegangen werden könne. "Die Einhaltung der grundsätzlichen, rechtlich vorgegebenen Maßnahmen zur Biosicherheit werde dabei stets vorausgesetzt", betont die Behörde.
"Insbesondere in der Nähe von vermehrten HPAI-Fällen bei Wildvögeln ist das Einschleppungs-Risiko für Geflügel-Haltungen mit Auslauf und für Freiland-Haltungen jedoch nach wie vor erhöht", erklärt das Veterinäramt des Pfaffenhofener Landratsamts und betont: "Die entsprechenden gesetzlichen Biosicherheits-Maßnahmen sind weiterhin einzuhalten." Nicht berührt von den aktuellen Erleichterungen ist laut Mitteilung der Behörde die Allgemein-Verfügung des Landratsamts vom 25. Oktober vergangenen Jahres zur weiterhin bestehenden Untersuchungs-Pflicht für im Reisegewerbe (mobiler Handel) abgegebenes Geflügel.
Weitere Informationen sowie wertvolle Anregungen zu diesem Thema können aus dem Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zu Schutz-Maßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen entnommen werden. Dieses ist auf der Homepage des FLI unter www.fli.de zu finden. Außerdem können Tierhalter die "AI-Risiko-Ampel", die online auf https://risikoampel.uni-vechta.de/ zu finden ist, kostenlos und anonym verwenden.