Laut Abfall-Wirtschafts-Betrieb kann man nächstes Jahr bis zu 50 Euro erhalten. Was gefördert wird und was nicht, lesen Sie hier.
(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) wird ab 1. Januar 2024 die fachmännische Reparatur von defekten Elektro-Geräten fördern. Der zuständige Werkausschuss des Kreistags hat in seiner jüngsten Sitzung der Einführung eines solchen Reparatur-Bonus zugestimmt. "Ziel ist es, dass das Abfall-Aufkommen reduziert wird, ein Umdenken beim Konsum-Verhalten herbeigeführt wird und letztendlich die Umwelt geschont wird", fasst AWP-Chefin Elke Müller zusammen.
"Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Reparaturkosten des Geräts, maximal jedoch 50 Euro je antragsberechtigter Person", erklärt das Landratsamt in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung. Voraussetzung ist den Angaben der Behörde zufolge unter anderem, dass der Antragsteller mit Erstwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen gemeldet ist. Gefördert werde die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten, Dazu zählten unter anderem Werkzeug, Küchen-Geräte, Haushalts-Geräte, Spielzeug und Handys. Nicht gefördert würden dagegen zum Beispiel Service-Leistungen wie Reinigungen, Software-Updates, Batterie-Wechsel oder Wartungen.
Ein Zuschuss sei für Reparaturen möglich, die ab dem 1. Januar kommenden Jahres durchgeführt werden. Für diesen Reparatur-Bonus werde zunächst ein Fördertopf von 5000 Euro für das nächste Jahr angesetzt. "Ist der Topf ausgeschöpft, werden keine Reparaturen mehr gefördert", erklärt Müller und stellt klar: "Es besteht insofern kein Rechts-Anspruch auf die Auszahlung des Bonus." Sollte der Fördertopf jedoch innerhalb kürzester Zeit nach dem Start ausgeschöpft sein, wird man sich beim AWP laut Landratsamt überlegen, nochmals ein Budget zur Verfügung zu stellen. Weitere Infos sollen zeitnah auf der Homepage des AWP unter www.awp-paf.de veröffentlicht werden.
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