Pkw-Lenker (22) aus Odelzhausen türmte erst zu Fuß, dann per Anhalter und erneut zu Fuß. Ihm blüht nun ein Strafverfahren.
(ty) Mit einer abenteuerlichen Flucht hat ein 22-jähriger Pkw-Lenker aus dem Gemeinde-Bereich von Odelzhausen (Landkreis Dachau) gestern die Polizei in Atem gehalten. Nachdem er sich in einem Schneehaufen festgefahren und ihm eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife Hilfe angeboten hatte, machte sich der unter Drogen-Einfluss stehende Mann aus Angst vor den ihm drohenden Konsequenzen aus dem Staub – erst zu Fuß, dann per Anhalter und dann nochmals zu Fuß. Was aber beim zweiten Mal misslang. Hier die ganze Geschichte.
Wie aus dem heutigen Presse-Bericht der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Dachau hervorgeht, hatte der 22-Jährige gegen 10.45 Uhr mit seinem Audi die Verbindungsstraße zwischen den Odelzhausener Ortsteilen Lukka und Ebertshausen befahren, als er ohne Fremdeinwirkung von der Strecke abkam und sich in einem Schneehaufen festfuhr. Streifenbeamte von der Polizeiinspektion aus Dachau, die zufällig hier unterwegs waren, hielt an, um dem jungen Mann ihre Hilfe anzubieten. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der 22-Jährige "erkennbar unter Drogen-Einfluss" stand.
Als ihm das weitere Verfahren aufgezeigt worden sei, habe er kurzerhand zu Fuß die Flucht über einen angrenzenden Feldweg ergriffen. Im weiteren Verlauf sei es ihm gelungen, einen vorbeifahrenden Skoda anzuhalten. "Unter Vorspiegelung einer Legende brachte er den Fahrer – einen 60-Jährigen aus dem Landkreis Weilheim-Schongau – dazu, ihn gutgläubig als vermeintlich aufgrund der Straßenverhältnisse liegengebliebenen Anhalter mitzunehmen", ist im Polizei-Bericht weiter zu lesen. Im Rahmen der unverzüglich eingeleiteten Fahndungs-Maßnahmen sei der Skoda kurz darauf im Bereich von Sulzemoos-Wiedenzhausen von anderen Streifenpolizisten angehalten werden.
Bei Erblicken des Streifenwagens versuchte der 22-Jährige den Angaben zufolge erneut zu Fuß zu Türmen, konnte aber von den Einsatzkräften gestellt werden. Bei dem Mann sei eine geringe Menge von Betäubungsmittel gefunden worden. Gegen ihn seien Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz eingeleitet worden. Er musste zur Blutentnahme. Laut Polizei muss der Mann nun auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.